Hi,
Eine Schweinerei ist das, jawohl!!
Ein "Cold-Call" (Anruf ohne vorherige Genehmigung/Geschäftsbeziehung)?
Das ist nicht erlaubt. Also einen Anwalt benachrichtigen, damit er eine Abmahnung schreibt.
BTW: Unbestellte Ware muß nicht zurückgeschickt, aber zur Abholung bereitgestelt werden. Beweislast für einen Auftrag liegt beim Verkäufer.
Gruß, Cybaer
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Man muß viel gelernt haben, um über das, was man nicht weiß, fragen zu können.
(Jean-Jacques Rousseau, Philosoph u. Schriftsteller)
Man muß viel gelernt haben, um über das, was man nicht weiß, fragen zu können.
(Jean-Jacques Rousseau, Philosoph u. Schriftsteller)