Hi,
Das ist aber auch nicht ganz richtig. Als Privatperson ist man in solchen
Faellen gar nicht zu einer Abmahnung berechtigt.
Gegen E-Mail-Spam kann ich abmahnen, gegen Telefon-Spam nicht? Bist Du da sicher?
Dann wurde z.B. wohl die hier erwähnte Freundin nicht privat angerufen ...
Gruß, Cybaer
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Man muß viel gelernt haben, um über das, was man nicht weiß, fragen zu können.
(Jean-Jacques Rousseau, Philosoph u. Schriftsteller)
Man muß viel gelernt haben, um über das, was man nicht weiß, fragen zu können.
(Jean-Jacques Rousseau, Philosoph u. Schriftsteller)