Mir gehts eher ums Prinzip.
Ich kann ja keiner Sache wiedersprechen, die ich nicht gewollt habe!
Wenn ich wiederspreche, dann gebe ich ja zu, mit der Sache in Verbindung zu stehen.
Aber was ich eigentlich leugne ist die Tatsache, dass ich diesen Bescheid haben wollte!
Die schicken mir ja einfach einen Brief in dem es heisst: Wenn ich dem Bescheid nicht wiederspreche, gilt er als annerkannt. Dann müsste ich knapp 50 Euro überweisen.
Nun ist die Frage, inwiefern die mir einen solchen Bescheid einfach senden dürfen!
Sollten sie tatsächlich eine Aufnahme haben, wird man deutlich hören können, dass ich mehrmals geäußert habe, dass ich ohne einen Unterschrift niemals einem Vertrag zustimmen würde und dass, wenn sie mir einen Vertrag andrehen wollten, sie mir erstmal schriftlich sämtliches Informationsmaterial senden müssten und auch dann würde ich nicht unbedingt zustimmen.
Wenn sie da wirklich rumschneiden würden, dann müssten sie verdammt viel wegschneiden.
Was nun kommt, stelle ich mir folgendermaßen vor:
Nach 1,2,3 Mahnung werden sie ein Inkassobüro oder einen Rechtsanwalt hinzuschalten der dann ebenfalls 3 mal mahnen wird.
Danach wird es dann einfach aufhören.
Ich möchte, dass diese Firma bezahlt und zwar die Anwaltskosten und die Portokosten für die Mahnungen.
Ich würde dann erst auf einen Mahnbescheid vom Amtsgericht Einspruch einlegen.
Was haltet ihr von diesem Vorgehen?