Hallo.
vielleicht wäre da eine strafrechtliche Regelung manchmal doch hilfreich.
Möglicherweise. Fest steht aber,
- dass das Strafrecht in den letzten Jahren stark ausgeweitet worden ist, so dass heute viele Dinge als Straftat geahndet werden, die bis dahin als Ordnungswidrigkeit galten,
- dass die Änderungen an bestehenden Regelungen des Strafrechts fast ausschließlich Verschärfungen waren,
- dass sich diese Änderungen nicht oder unmerklich positiv auswirken, ihnen aber umfassende negative in Hinsicht auf die durchschnittliche Ermittlungs- und Prozessdauer und die damit verbundenen Mehrkosten gegenüberstehen.
Das heißt natürlich nicht, dass so etwas keine geeignete Maßnahme sein könnte, aber es mahnt zu äußerster Vorsicht und gutem Augenmaß.
MfG, at