Hallo Christoph S.,
Ich erhebe vorsorglich mal Anspruch auf Markennnamensschutz - ich bin hier im Forum derjenige, der in seltenen Fällen und wirklich nur ab und an bei besonderen Anlässen von Holunderwein sprechen darf. Wer diesem Verdikt zuwiderhandelt und bewußt dagegen verstößt, indem er das Wort Holunderwein in die Tastatur eingibt, wird mit Verkostung nicht unter zwei Litern bestraft ;-)
- Holunderwein -
Wo muss ich mich melden? ;-)
Gruß Rainer