schwarze Piste: Wikipedias - Arbeitsstil - Namensnennung - Erg.z.Rechtslage

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Tachchen!

Ich versuche mal, den Zitierwahn hier etwas einzudämmen, weil sonst die
Übersicht noch mehr verloren geht:

Richtig ist sicherlich, dass man zu dem Thema beide Sichtweisen gut
begründen kann und damit niemand allein Recht hat.
Damit könnte mein Posting auch schon enden, wenn da nicht noch so viele
Ungereimtheiten wären ...

Selbst und vielleicht auch grade bei schweren Straftaten erlischt nicht der Persönlichkeitssschutz, auch nicht beim Täter.

Richtig, aber sobald das Urteil rechtskräftig ist, darf z.B. von jedem
Max Mustermann (erst einmal) der volle Name genannt werden. Bei jemandem,
bei dem ein viel größeres öffentliches Interesse besteht, aber nicht?
Und Unterscheidungskriterium soll sein, dass er einen Künstlernamen hat?

Was die Lehrer angeht, vollkommen daccord. Auf die würde ich das vom Prinzip her genauso anwenden, seien es Verleumdungen bei VZ oder illegale weil versönlichkeitsrechtsverletzende Filmaufnahmen während des Unterrichts z.B..

Das sind zwei völlig unterschiedliche Dinge.
Solche Sachen waren und sind schon immer verboten gewesen. Aber an einer
Benotung von Lehrerleistungen gibt es ganz sicher auch ein öffentliches
Interesse. Gerade in Zeiten von Pisa.
Und hier wird auch der große Unterschied zwischen öffentlichen Personen
und anderen sofort klar: Wie auch immer man im Ergebnis zu den Lehrer-
benotungen steht, es regt sich ein zweifelndes Bauchgefühl. Das ist schon
irgendwie an der Grenze ... wenn die BILD nach jedem Länderspiel die
Spieler benotet, regt sich dieses Bauchgefühl nicht. Es gibt also sehr
wohl einen Unterschied zwischen Personen des öffentlichen Lebens und
Otto Normalverbrauchern!

Nun, wie Du schon sagst: der Anwalt hat "keine Gründe angeführt".

Ich unterstelle dir hier mal keine Absicht. ;-)
Da steht nicht, "der hat nix dazu geschrieben".
Da steht, "er hat es nicht geschafft, etwas Überzeugendes zu schreiben".

Wieso unterstellst Du Atze den "teuren" Anwalt und dann noch gleich viele? Meinst Du, der von Wiki wäre billiger und rechnet nicht nach Brago ab. Wie ich las, war die Antaltsforderung sehr maßvoll.

1. Aus meiner Sicht war die Anwaltsforderung vergleichsweise maßvoll,
weil in dem Rechtsstreit so ziemlich alles vorher unklar und schwer
absehbar war. Die Chancen standen nämlich zum Beispiel nicht schlecht,
dass man sich schlicht mal wieder an den falschen gewandt hatte mit
der Klage. ;-)

2. 3.000 EUR aus der privaten Kasse, sind für Atze sicherlich maßvoll,
für den Wikimedia-Verein oder gar Herrn Klempert im Zweifel weniger.

3. Bei einer solche schwierigen und rechtsfortbildenden Sache, wäre es
wenig verwerflich, wenn da jemand nach Stundensätzen abrechnen würde.

Gruß

Die schwarze Piste

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