Hi,
Gerade der bereits erwähnte Fall "Atze" zeigt sehr deutlich, in welchem
Spannungsfeld man sich hier bewegt zwischen Pressefreiheit, öffentlichem
Interesse und Persönlichkeitsrechten.
Wie gross kann denn das oeffentliche Interesse daran, wie der Typ, der sich unter dem Pseudonym Atze Schroeder zum Ruhrpott-Affen macht, mit wirklichem Namen heisst, eigentlich sein?
Ist das in irgendeiner Weise von Belang, wenn ich mir den Kerl im TV oder vielleicht auch Live irgendwo anschaue?
Die Frage ist bis heute nicht abschließend geklärt soweit ich weiß und
die Meinungen werden im Zweifel auch zwischen verschiedenen Richtern
erheblich divergieren.
Ja, wie so oft - leider.
"Rechtssicherheit" ist in Deutschland auf vielen Gebieten leider eher ein Witz - insb., wenn es sich "um Internet" dreht.
Und gerade weil dieser Streit so lange vor sich hin köchelt, kannst du
dir auch sicher sein, dass solche Löschungsaktionen wie die deine nie
auf viel Gegenliebe stoßen werden bei Wikipedia.
Wobei's da wohl eher "ums Prinzip" geht ...
Wenn dem Künstler daran liegt, kann er ja den Weg des Atze Schroeder zu Ende gehen und für die Zukunft für alle Seiten Rechtssicherheit schaffen.
Traurig, wenn man auch als "kleiner Kuenstler" zeit- und finanziell aufwendige Prozesse fuehren muss, nur damit man ein bisschen unbehelligter beim Aldi Einkaufen gehen kann.
MfG ChrisB