Texter mit x: Sowas meine ich....... !!!

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Hallo.

Bei Bauwerken und ähnlichem ist der Fall noch klarer, wenn's da steht, dann darfst Du es auch verwertend fotografieren, solange Du das Foto von einem öffentlichen Platz aus machst. Kein Mensch kann Dich also zB rechtlich daran hindern, einen Kalender oder Bildband mit von Hundertwasser erbauten Häusern und Gebäuden zu machen.

Gerade in diesem speziellen Fall wäre ich mir da nicht so sicher, denn der gute Mann war kein Architekt, sondern Künstler. Hast du zufällig ein Urteil oder einen juristischen Kommentar, der deine Ansicht stützt?
MfG, at

Paragraphen gelten auch ohne Urteile und die Panoramafreiheit wurde oft genug erwähnt. Finden tut man die Regelung im ebenfalls bereits erwähnten § 59 UrHG in den von Werken die Rede ist, was Kunstwerke einschließt.