LX: Veröffentlichung von Bildmaterial

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Du gehst recht in der Annahme, dass

  • Fotografieren von Häusern in einer Stadt (z.b. alte Villen) und das Veröffentlichen im Internet erlaubt ist, wenn auf dem Bild keine Person direkt zu erkennen ist,

sofern nicht ein Urheberrecht auf Architektur oder künstlerischer Bemalung des Hauses dem entgegensteht - in diesem Fall mußt Du um Erlaubnis fragen.

  • ich Bahnhöfe und militärische Einrichtungen NICHT fotografieren darf?

Natürlich darf man Bahnhöfe fotografieren, Militärische Einrichtungen aber nicht ohne ausdrückliche (schriftliche) Genehmigung und dann idR nur so, dass aus dem Bild nicht der genaue Standort oder ähnliche Informationen abzulesen sind (eher Detailaufnahmen als Panoramen).

  • Das Luftaufnahmen mittlerweile nicht mehr Genehmigungspflichtig sind?

Schon lange nicht mehr.

Gruß, LX