Das ist nicht ganz richtig. Das Fotografieren an sich ist nicht verboten. Eine Veröffentlichung kann möglicherweise eingeschränkt sein; diese Einschränkungen werden insbesondere in jüngster Zeit gern von den Verantwortlichen in Hinblick auf eine eingebildete Terrorgefahr übertrieben.
Dementsprechend ist auch das Fotografieren von Flughäfen ungern gesehen, denn man könnte ja Terroristen - egal, ob absichtlich oder fahrlässig - wertvolle Informationen liefern...
Man sollte dabei berücksichtigen, dass die Bahn und der Betreiber des jeweiligen Flughafens natürlich Hausrecht haben - zu einer Einschränkung der Handlungsfreiheit auf öffentlichem Boden berechtigt sie das jedoch nicht: wer also den Flughafen oder Bahnhof von einem öffentlichen Platz aus fotografiert, kann nicht belangt werden.
Gruß, LX