Auge: Danke!

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Hallo

@Auge: Hier leigt eine Störung des Geschäftsbetriebes vor. Hier liegt ggf. eine Verletzung des Titelschutzes vor, hier leigt höchstwahrscheinlich ein Verstoß des UWG vor und soweit ich das beurteilen kann, auch Betrug.

Zuvörderst liegt Schlamperei vor. Wenn die Domain erstmal weg ist (was sie ist), darf sie *jeder* registrieren. Das ist erstmal alles (Wer zuerst kommt, mahlt zuerst.).

Dass es sich beim neuen Domaininhaber höchstwahrscheinlich um eine Firma handelt, die kürzlich freigegebene Domains registriert, um sie gegen "Lösegeld" an den vorherigen Domaininhaber zu verkaufen, will ich garnicht bezweifeln. Betrug ist das aber nur nach gängigem Rechtsempfinden. Ich glaube aber nicht, dass du damit juristisch etwas anfangen kannst. Was du in dem Zusammenhang mit dem UWG und Titelschutz gegen eine US-amerikanische Firma ausrichten willst, steht auf einem anderen Blatt.

Tschö, Auge

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Die deutschen Interessen werden am Liechtenstein verteidigt.
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