Hi Jürgen,
"... einen Antrag auf Erteilung eines Antragformulars zur Bestätigung der Nichtigkeit des Durchschriftformulars ..."
aus der Erinnerung hätte ich jetzt fast schwören können, es müsse "Richtigkeit" heißen. Aber wenn ich so nachdenke, passt "Nichtigkeit" natürlich viel besser in den Kontext.
Findet Reinhard Mey selbst übrigens auch.
Ciao,
Martin
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Man sollte immer wissen was man sagt
- aber auf keinen Fall alles sagen, was man weiß.
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