Moin,
Die haben aber auch großartige Fragen:
Ist die Verletzung von Menschenrechten in Österreich verboten und strafbar?
[ ] nein
[ ] ja
[ ] vielleicht
Wobei ich bei dieser Frage durchaus nachgedacht habe. Nicht über die wohl erwartete Antwort, sondern über die Frage, ob das in A tatsächlich verboten _und_ strafbar ist. Gibt es in A wirklich eine Rechtsnorm, in der sinngemäß im § 1 steht, die Verletzung der Menschenrechte ist verboten und im § 2 die strafrechtliche Folge (x Zeiteinheiten Gefängnis) geregelt wird? So etwas kenne ich in D nur bei nicht so eklatanten Rechtsverstoßen wie etwas dem Vermummungsverbot (§ 17a Versammlungsgesetz verbietet und § 27) regelt die Strafe). Die wirklich verwerflichen Taten, bei denen das Verbot quasi im gesellschaftlichen Konsens offensichtlich ist, sind doch sicher auch in A im so einer Art Strafgesetzbuch geregelt, in dem allein die Strafe geregelt wird, z.B. Mißhandlung von Schutzbefohlenen. Oder ist in A die Verletzung von Menschenrechten nicht so hoch (das Wort Keller vermeide ich jetzt) angesiedelt? :-)
Grüße
Swen