Gibt es in A wirklich eine Rechtsnorm, in der sinngemäß im § 1 steht, die Verletzung der Menschenrechte ist verboten und im § 2 die strafrechtliche Folge (x Zeiteinheiten Gefängnis) geregelt wird?
Meines Wissens nicht. Eine Suche im Rechtsinformationssystem mit dem Begriff „Menschenrechte“ und einer Einschränkung auf das StGB bringt lediglich einen Treffer.