Tom: Einbürgerungstest

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Einbürgerungstest

Tom
  • recht
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    Mega
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      Robby
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        bleicher
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        Mega
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          Texter mit x
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            Mega
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              Tom
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                Mega
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                  Malcolm Beck´s
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                    Mega
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                      Malcolm Beck´s
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                Siechfred
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                  Texter mit x
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                    Siechfred
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                      Siechfred
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      Tom
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      schwarze Piste
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      Texter mit x
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        Mega
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          Texter mit x
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            Mega
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              Siechfred
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                Mega
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              Texter mit x
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                Mega
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    suit
    • sonstiges
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      cygnus
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      Auge
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          Kai345
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              Swen
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                  Swen
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                      Swen
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        Tom
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    Texter mit x
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      Daniel Thoma
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        Tom
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    Thomas J.S.
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        Thomas J.S.
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          Patrick Andrieu
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          Daniel Thoma
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            Swen
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              Patrick Andrieu
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                Orlando
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            romy
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              Daniel Thoma
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              Tom
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                Jens Holzkämper
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      Tom
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        Thomas J.S.
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    Orlando
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      Swen
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        Thomas J.S.
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          Swen
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        Juve
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          Swen
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            Orlando
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        Orlando
        1. 0
          Swen

Hello,

http://www.heute.de/ZDFheute/download/0,6741,7005079,00.pdf

Darf man den Einbürgerungstest eigentlich selber wieder im Netz veröffentlichen und Weiterverarbweiten?

Bei Gesetzestexten können mWn keinerlei Urheberrechte geltend gemacht werden.
Gilt dieser Test nun als solcher Gesetzestext oder hat irgendeine Sekte|Beratungsfirma|Ministergremium|usw. eigene Rechte daran?

Liebe Grüße aus Syburg bei Dortmund

Tom vom Berg

--
Nur selber lernen macht schlau
http://bergpost.annerschbarrich.de
  1. Gilt dieser Test nun als solcher Gesetzestext oder hat irgendeine Sekte|Beratungsfirma|Ministergremium|usw. eigene Rechte daran?

    Ein Test ist kein Gesetz. Wie soll ein Fragenkatalog ein Gesetz darstellen?
    Und natürlich hat das irgendwer ein Urheberrecht drauf.

    In diesem Fall liegt zumindest das Verbreitungsrecht (keine AHnung wie es juristisch heisst) beim ZDF. Wieso fragst du denn nicht dort an ob du die Fragen verwenden und weiterverbreiten darfst? Die wissen doch wer die Rechte an dem Fragenkatalog besitzt.

    Ich versteh grundsätzlich nicht, wieso Leute irgendwo in einem Forum nachfragen anstatt dort, wo sowas angeboten wird.
    Ich geh ja auch nicht zum Bäcker, wenn ich Büroartikel brauche.

    1. Tach Mega!

      Ein Test ist kein Gesetz. Wie soll ein Fragenkatalog ein Gesetz darstellen?

      Ach!
      Also müssen die Betroffenen den gar nicht machen?
      und was ist mit http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl108s1649.pdf

      Und natürlich hat das irgendwer ein Urheberrecht drauf.

      Und wer darf Rechte daraus ableiten?

      In diesem Fall liegt zumindest das Verbreitungsrecht (keine AHnung wie es juristisch heisst) beim ZDF. Wieso fragst du denn nicht dort an ob du die Fragen verwenden und weiterverbreiten darfst? Die wissen doch wer die Rechte an dem Fragenkatalog besitzt.

      Wer kann Rechte auf etwas geltend machen, was ihm nicht gehört?
      Es geht hier doch wohl nicht um die Rechte am PDF, sondern um die Rechte an den Fragen.

      Ich versteh grundsätzlich nicht, wieso Leute irgendwo in einem Forum nachfragen anstatt dort, wo sowas angeboten wird.

      Verstehst Du überhaupt was?

      Ich geh ja auch nicht zum Bäcker, wenn ich Büroartikel brauche.

      Ich geh da manchmal zur Post oder zum Rewe nebenan. Gelegentlich bringt mir auch mein Getränkehändler die benötigten Büroartikel mit. DER hat kein Problem damit.

      Wieso hast du eins damit?

      sphärische Grüße
      Robby Tobby aus dem FlieWaTüt

      1. Grüße,
        theoretisch ist es kein gesetzt, aber amtliches dings-bums der steuererklärungsklasse. was drin steht ist kein gesetz, aber gegenstand einenes gesetzes. ist ja nix anderes als formular den man auszufüllen hat - bloß stehen dort nciht name, vorname, sonder komplexere fragen.

        fallen fragebögen unter urheberrecht , wenn diese amtlich sind?
        ruf einfach bei den satrapen von der behörde an ;) ! die sind, glaube ich, zur auskunft verpflichtet. sag zur not, du seist ausländer ,P

        MFG
        bleicher

        --
        __________________________-
        Die versprechen ernsthaft werbefreien hosting?
      2. Ein Test ist kein Gesetz. Wie soll ein Fragenkatalog ein Gesetz darstellen?

        Ach!
        Also müssen die Betroffenen den gar nicht machen?

        Kannst du mir mal den Zusammenhang erklären? Was hat es damit zu tun, dass es ein Gesetz sein muss um ihn machen zu müssen?
        Dafür gibt es ein Gesetz, das _vorschreibt_welcher_Test_ gemacht werden muss.

        Ich bin auf deine Erklärung gespannt, wie ein Gesetz, bestehend aus Fragen, in ein Gesetzbuch passt. Wo steht es und wo ist die Quelle dazu?

        und was ist mit http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl108s1649.pdf

        Das ist eine _Verordnung_ und kein _Test_ (Auch, wie erwähnt, Fragenkatalog genannt). Der Unterschied ist dir bekannt? Wenn nicht, empfehle ich dir nochmals die Grundschule.

        Und wer darf Rechte daraus ableiten?

        Wieso glaubst du, ich wüsste das? Wenn es dich interessiert, kümmere dich selbst drum.

        Wer kann Rechte auf etwas geltend machen, was ihm nicht gehört?

        Sie machen es nicht geltend sondern nehmes es wahr. Erteilt werden kann es nur vom Rechteinhaber. Sag mal, kannst du auch lesen oder nur orgendwas aus dem Zusammenhang reissen und dann Müll erzählen?

        Es geht hier doch wohl nicht um die Rechte am PDF, sondern um die Rechte an den Fragen.

        Und das heisst, das ZDF hat keine AHnung, wer die Rechte auf die Fragen hat?

        Verstehst Du überhaupt was?

        Ja, dass du Müll laberst, der völlig am Thema vorbei geht. Nicht ein Argument bezieht sich auf meinen Text, maximal auf irgendwas, was du gerne lesen würdest, aber nicht dasteht.

        Wieso hast du eins damit?

        Weil für mich "Büroartikel" nicht nur Kugelschreiber mit Werbeaufdruck sind. Aber schön, dass du nen Bäcker mit der Post und REWE vergleichst, sogar mit deinem Getränkehändler.
        Ist ja eh alles das Gleiche. Alle verkaufen Brot und Semmeln ....

        Bist du mir böse, wenn ich an deiner Intelligenz zweifel? Dein Beitrag lässt da einiges an Vermutung zu. Lesen und Verstehen sind anscheinend Dinge, die du nicht kennst.

        1. Dafür gibt es ein Gesetz, das _vorschreibt_welcher_Test_ gemacht werden muss.

          Da wird aber nicht drin stehen, "beantwortet werden müssen die Fragen, na sie wissen schon welche". Irgendwo muß konkret und verläßlich festgelegt sein, welche Fragen das sind.

          und was ist mit http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl108s1649.pdf

          Das ist eine _Verordnung_ und kein _Test_ (Auch, wie erwähnt, Fragenkatalog genannt).

          Ein Fragenkatalog, der laut Gesetzestext in Anlage 1*) des Gesetzes zu finden ist, wenn auch nicht in dem PDF?

          Und das heisst, das ZDF hat keine AHnung, wer die Rechte auf die Fragen hat?

          Davon kann man im Zweifel ausgehen, obwohl sich meine Erfahrungen dazu nur auf andere Sender erstrecken.

          1. Dafür gibt es ein Gesetz, das _vorschreibt_welcher_Test_ gemacht werden muss.

            Da wird aber nicht drin stehen, "beantwortet werden müssen die Fragen, na sie wissen schon welche". Irgendwo muß konkret und verläßlich festgelegt sein, welche Fragen das sind.

            Und das trägt was zum Thema bei?

            und was ist mit http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl108s1649.pdf

            Das ist eine _Verordnung_ und kein _Test_ (Auch, wie erwähnt, Fragenkatalog genannt).
            Ein Fragenkatalog, der laut Gesetzestext in Anlage 1*) des Gesetzes zu finden ist, wenn auch nicht in dem PDF?

            Und das macht den Fragenkatalog zum Gesetz? Also ich sehe ihn damit _maximal_ als kleinen Teil eines Gesetzes, nicht aber als das Gesetz selbst.

            Und das heisst, das ZDF hat keine AHnung, wer die Rechte auf die Fragen hat?

            Davon kann man im Zweifel ausgehen, obwohl sich meine Erfahrungen dazu nur auf andere Sender erstrecken.

            Ok, du unterstellst also erstmal allen, sie würden Dokumente illegal zur Verfügung stellen. Denn wenn man den Rechteinhaber nicht kennt, kann man nicht um Erlaubnis fragen.

            1. Hello,

              Das ist eine _Verordnung_ und kein _Test_ (Auch, wie erwähnt, Fragenkatalog genannt).
              Ein Fragenkatalog, der laut Gesetzestext in Anlage 1*) des Gesetzes zu finden ist, wenn auch nicht in dem PDF?

              Und das macht den Fragenkatalog zum Gesetz? Also ich sehe ihn damit _maximal_ als kleinen Teil eines Gesetzes, nicht aber als das Gesetz selbst.

              Du lenkst vom Thema ab.
              Es ging nicht um die Definition, was ein Gesetz ist, sondern darum, ob für die Fragen (nicht für das PDF mit dem 'ZDF-Layout') das Urheberrecht herangezogen werden kann, oder ob diese Bestandteil eines Gesetzes oder einer Verodnung oder sonstigen Rechtsbestimmung sind. Dann dürfte es nämlich hierfür keinen Urheberrechtsschutz geben.

              Und das heisst, das ZDF hat keine AHnung, wer die Rechte auf die Fragen hat?

              Das ZDF hat am Telefon sinngemäß geantwortet, dass es die Fragen vom Bundesministerium (Ich habe leider nicht verstanden, welches genannt wurde. Es war recht hektisch in der Redaktion) erhalten habe und diese selber per Scan&OCR als PDF zusammengestellt habe. Ob jemand Rechte (z.B. bei gewerblicher Verbreitung) darauf habe, könne man nicht sagen. Die Redakteuse wusste nur, dass das ZDF den test in dieser Form unentgeltlich verbereiten darf.

              wenn man den Rechteinhaber nicht kennt, kann man nicht um Erlaubnis fragen.

              eben drum ;-)

              Liebe Grüße aus Syburg bei Dortmund

              Tom vom Berg

              --
              Nur selber lernen macht schlau
              http://bergpost.annerschbarrich.de
              1. Du lenkst vom Thema ab.
                Es ging nicht um die Definition, was ein Gesetz ist, sondern darum, ob für die Fragen (nicht für das PDF mit dem 'ZDF-Layout') das Urheberrecht herangezogen werden kann, oder ob diese Bestandteil eines Gesetzes oder einer Verodnung oder sonstigen Rechtsbestimmung sind. Dann dürfte es nämlich hierfür keinen Urheberrechtsschutz geben.

                In diesem Faden ging es darum,  ob dieser Test ein Gesetz ist. Diese Behauptung wurde von Robby [http://forum.de.selfhtml.org/?t=176318&m=1159825@title=hier] aufgestellt.

                Das ZDF hat am Telefon sinngemäß geantwortet, dass es die Fragen vom Bundesministerium (Ich habe leider nicht verstanden, welches genannt wurde. Es war recht hektisch in der Redaktion) erhalten habe und diese selber per Scan&OCR als PDF zusammengestellt habe. Ob jemand Rechte (z.B. bei gewerblicher Verbreitung) darauf habe, könne man nicht sagen. Die Redakteuse wusste nur, dass das ZDF den test in dieser Form unentgeltlich verbereiten darf.

                Na dann hast du doch den Rechteinhaber genannt bekommen. Und wenn sie weiss, dass das PDF so verbreitet werden darf, existiert darüber eine schriftliche Genehmigung. Also genau das, was ich von Anfang an gesagt habe, Danke für die Bestätigung.

                wenn man den Rechteinhaber nicht kennt, kann man nicht um Erlaubnis fragen.

                eben drum ;-)

                Versteh ich nicht. Du hast den Rechteinhaber erfahren, du weisst, das ZDF hat die Erlaubnis zur Verbreitung ... was hat dann diese Aussage für einen Sinn?

                1. Versteh ich nicht ...

                  War klar.

                  mfg

                  1. War klar.

                    das wieder jemand kommt, irgendwas aus dem zusammenhang reisst und versucht, damit zu stänkern.

                    Allerdings war vorrausehbar, dass du es bist, da was intelligentes von deiner Seite seltener ist, als ein Erdölfund im Sandkasten des Nachbarn.

                    1. hi,

                      das wieder jemand kommt, irgendwas aus dem zusammenhang reisst und versucht, damit zu stänkern.

                      Wuff wuff[1]?

                      Allerdings war vorrausehbar, dass du es bist, da was intelligentes von deiner Seite seltener ist, als ein Erdölfund im Sandkasten des Nachbarn.

                      Blah Blah Blupp!

                      Gefällt es dir nicht, wenn man sich auf dein Niveau begibt?

                      mfg
                      [1] Was bei dir ja auch oft vorkommt, du es aber sehr gut beherschst, es zu deinen Gunsten zu nutzen[2]

                      [2] Dass ist kein Lob für dein können dinge zu verdrehen, ich halte so ein Verhalten für eine Geistige einschränkung/ Behinderung.

            2. Und das macht den Fragenkatalog zum Gesetz? Also ich sehe ihn damit _maximal_ als kleinen Teil eines Gesetzes, nicht aber als das Gesetz selbst.

              Wenn bei Gesetzen ein urheberrechtlicher Schutz ausgeschlossen ist, dann gilt das doch auch für Teile eines Gesetzes. Soviel auch dazu, was das zum Thema beiträgt. Ich weiß allerdings nicht, ob die Anlage als Teil des Gesetzes anzusehen ist, so wie Du, oder nicht?

              Und das heisst, das ZDF hat keine AHnung, wer die Rechte auf die Fragen hat?

              Davon kann man im Zweifel ausgehen, obwohl sich meine Erfahrungen dazu nur auf andere Sender erstrecken.

              Ok, du unterstellst also erstmal allen, sie würden Dokumente illegal zur Verfügung stellen. Denn wenn man den Rechteinhaber nicht kennt, kann man nicht um Erlaubnis fragen.

              Ich schließe es nicht aus, halte es für durchaus wahrscheinlich (für den Fall, das es Genehmigungspflichtig ist). Es gibt auch noch die Möglichkeit, das sie nur glauben zu wissen. Im Zweifel davon auszugehen ist spätestens angesagt, wenn man die Erlaubnis erfragen will.

              Ähnliche Gespräche wie das von Tom mit dem ZDF habe ich auch schon geführt, selbst in mancher Rechtsabteilung tun sich Abgründe auf.

              1. Ich weiß allerdings nicht, ob die Anlage als Teil des Gesetzes anzusehen ist

                Sie sind Bestandteil des Gesetzes bzw. der Verordnung oder Richtlinie.

                Siechfred

                --
                Obacht, hinter jedem noch so kleinen Busch könnte ein Jurist sitzen!
                1. Sie sind Bestandteil des Gesetzes bzw. der Verordnung oder Richtlinie.

                  Dann dürfte dafür auch kein urheberrechtlicher Schutz bestehen können. Die Möglichkeit bestünde nur, wenn nur auf sie verwiesen wird. siehe § 5 UrhG

                  1. Sie sind Bestandteil des Gesetzes bzw. der Verordnung oder Richtlinie.
                    Dann dürfte dafür auch kein urheberrechtlicher Schutz bestehen können.

                    Das sehe ich auch so.

                    Die Möglichkeit bestünde nur, wenn nur auf sie verwiesen wird.

                    Das verstehe ich jetzt nicht so richtig.

                    Siechfred

                    --
                    Obacht, hinter jedem noch so kleinen Busch könnte ein Jurist sitzen!
                    1. Übrigens hat sich der BGH zum Umfang des § 5 UrhG mal geäußert, siehe BGH-Urteil vom 07.06.2006, Leitsatz und Tz. II.1.a. Wenn man diese Grundsätze auf den Einbürgerungstest anwendet, so fällt dieser m.E. unter § 5 Abs. 1 UrhG und genießt damit keinen Urheberrechtsschutz.

                      Siechfred

                      --
                      Obacht, hinter jedem noch so kleinen Busch könnte ein Indianer sitzen!
                    2. Die Möglichkeit bestünde nur, wenn nur auf sie verwiesen wird.

                      Das verstehe ich jetzt nicht so richtig.

                      Laut § 5 UrhG bleiben Urheberrechte an privaten Werken unberühert, wenn das Gesetz nur auf sie verweise, sie aber nicht im Wortlaut übernimmt.

    2. Hello,

      bissschen mehr Input unter
      http://www.bmi.bund.de/Internet/Content/Nachrichten/Pressemitteilungen/2008/07/Fragenkatalog__Einbuergerungstest.html

      Man muss also auch noch zwischen den Bundesländern unterscheiden.
      Wie müsste man das Datenbankdesign gestalten? Es muss schließlich auch damit gerechnet werden, dass sich mit der Zeit noch Fragen ändern oder welche hinzukommen /wegfallen.

      Und ein Teilnehmer soll schließlich so oft mitmachen dürfen, wie es ihm Spaß macht...

      Liebe Grüße aus Syburg bei Dortmund

      Tom vom Berg

      --
      Nur selber lernen macht schlau
      http://bergpost.annerschbarrich.de
    3. Tachchen!

      Ein Test ist kein Gesetz.

      Naja ... der Fragenkatalog ist Teil einer Rechtsverordnung
      und damit durchaus ein Gesetz; nur halt kein Parlamentsgesetz.

      Gruß

      Die schwarze Piste

      --
      ie:{ fl:( br:^ va:) ls:# fo:) rl:( n4:& ss:{ de:] js:| ch:? mo:) zu:$
      unbezahlbare Fotografie
    4. Die wissen doch wer die Rechte an dem Fragenkatalog besitzt.

      Darauf würde ich mich nicht verlassen.

      Ich versteh grundsätzlich nicht, wieso Leute irgendwo in einem Forum nachfragen anstatt dort, wo sowas angeboten wird.

      Ich schon. Die Frage ob man etwas darf ist oft unabhängig davon, ob das einem jemand erlaubt und die Wahrscheinlichkeit, daß der Anbietende den man fragt weiß wovon er spricht ist geringer als die, in einem guten Forum eine korrekte, wenn auch ebenso unverbindliche Antwort zu bekommen.

      Ich geh ja auch nicht zum Bäcker, wenn ich Büroartikel brauche.

      Aber auch nicht zum Möbelladen in dem Büroartikel zur Dekoration von Schreibtischen genutzt werden.

      1. Die wissen doch wer die Rechte an dem Fragenkatalog besitzt.

        Darauf würde ich mich nicht verlassen.

        Aha, du meinst also, das ZDF bietet estwas zum Download an und hat keine Ahnung, ob es das überhaupt darf?

        Ich geh ja auch nicht zum Bäcker, wenn ich Büroartikel brauche.

        Aber auch nicht zum Möbelladen in dem Büroartikel zur Dekoration von Schreibtischen genutzt werden.

        Nein, aber dort könnte ich nachfragen, wo sie ihre Büroartikel beziehen, wenn mir etwas gefällt.

        1. Aha, du meinst also, das ZDF bietet estwas zum Download an und hat keine Ahnung, ob es das überhaupt darf?

          Würde mich nicht wundern. Eine Ahnung mögen die aber auch haben aber das ist noch kein Wissen.

          1. Aha, du meinst also, das ZDF bietet estwas zum Download an und hat keine Ahnung, ob es das überhaupt darf?

            Würde mich nicht wundern. Eine Ahnung mögen die aber auch haben aber das ist noch kein Wissen.

            Und darauf soll dich noch irgend jemand ernst nehmen? Jemanden, der einem öffentlich rechtlichen Sender unterstellt, illegale Inhalte zum Download anzubieten. Stehst du drauf, dich lächerlich zu machen?

            1. Und darauf soll dich noch irgend jemand ernst nehmen? Jemanden, der einem öffentlich rechtlichen Sender unterstellt, illegale Inhalte zum Download anzubieten. Stehst du drauf, dich lächerlich zu machen?

              Seit Du Dich in die Anonymität zurückgezogen hast, scheint es Deine Hauptbeschäftigung zu sein, Dich mit anderen Besuchern anzulegen und am Ende fast jedesmal persönlich oder beleidigend zu werden. Diese soziale Inkompetenz konterkariert Deine vorhandene fachliche Kompetenz.

              Natürlich ist es richtig und wichtig, halbwahre oder falsche Aussagen zu hinterfragen, um sie dann letztlich gemeinsam geradezurücken. Aber die Art und Weise, wie Du das tust, ist in meinen Augen unschön, unterm Strich kontraproduktiv und hat nach meiner persönlichen Meinung in diesem Forum nichts zu suchen.

              Siechfred

              --
              Obacht, hinter jedem noch so kleinen Busch könnte ein Moderator sitzen!
              1. Seit Du Dich in die Anonymität zurückgezogen hast, scheint es Deine Hauptbeschäftigung zu sein, Dich mit anderen Besuchern anzulegen und am Ende fast jedesmal persönlich oder beleidigend zu werden.

                Nein, das hab ich schon so gemacht, als ich noch unter meinem Realnamen gepostet hab.

            2. Und darauf soll dich noch irgend jemand ernst nehmen?

              Soll? Das kann jeder für sich entscheiden.

              Stehst du drauf, dich lächerlich zu machen?

              Ist das relevant?

              1. Stehst du drauf, dich lächerlich zu machen?

                Ist das relevant?

                Wenn ich eine Frage stelle, ist sie natürlich für mich relevant, sonst würde ich sie nicht stellen. Wie ist es mit dir, stellst du Fragen, die für dich nicht relevant sind?

  2. http://www.heute.de/ZDFheute/download/0,6741,7005079,00.pdf
    Einbürgerungstest

    etwas ganz anders:
    ich als halbwegs überdurchschnittlich gebildeter österreicher würde den test wahrscheinlich grade so bestehen (annahme 50% + 1 frage richtg) - aber mal im ernst: welcher durchschnittsdeutsche selbst geschweige denn welcher einwanderer würde den test bestehen?

    oder ist der test nicht darauf ausgelegt, "bestanden" zu werden und wird mit einer anderen systematik ausgewertet?

    1. Hallo :)

      welcher durchschnittsdeutsche selbst geschweige denn welcher einwanderer würde den test bestehen?

      oder ist der test nicht darauf ausgelegt, "bestanden" zu werden und wird mit einer anderen systematik ausgewertet?

      Von 33 aus dem Katalog ausgewählten Fragen müssen nur 17 richtig beantwortet werden.
      In unserer Tageszeitung war mal ein Test mit 20 ausgewählten Fragen, ich konnte alle auf Anhieb sehr leicht beantworten, nur bei einer habe ich etwas gezögert.
      Das war die Frage nach dem 27. Januar. Ich war mir nicht ganz sicher, ob es wirklich der Tag des Gedenkens an alle Opfer des Nationalsozialismus war.
      Dass ich diese Fragen leicht beantworten konnte, liegt dabei nicht an einer Vorliebe für politische oder deutschtümelige Themen.

      Grundsätzlich bin ich der Meinung, dass es nicht schwer sein kann, den Test (50 % + 1 Frage) zu bestehen, wenn man es verinnerlicht hat, dass Religion und Staat zwei verschiedene Dinge sind, dass die Frau gleiche Rechte wie der Mann hat (das ist was anderes als Gleichwertigkeit bei geringeren Rechten), dass es eine freie Meinungsäusserung für alle gibt und auf deutschem Boden keine Dikatur eingerichtet werden darf.
      Ich könnte auch nicht verstehen, warum jemand Deutscher werden will, wenn er diese Grundsätze nicht befürwortet. Er fände doch sicher andere Staaten, die seine persönlichen Vorlieben besser bedienen könnten.

      Die kleinen im Test noch vorhanden Fehler werden sicher bald ausgemerzt sein.

      Ich bin zudem der Meinung, dass jedem Antragsteller nach Feststellung seiner Fehler zusätzlich noch erklärt werden sollte, wie die richtige Antwort gelautet hätte und warum dies so ist.

      mfg
      cygnus

      --
      Die Sache mit der Angel und dem  ><o(((°>  hat immer einen Haken ...
    2. Hallo

      ich als halbwegs überdurchschnittlich gebildeter österreicher würde den test wahrscheinlich grade so bestehen (annahme 50% + 1 frage richtg) ...

      Du dürftest ja vor der Ablegung der Prüfung auch üben. Es sollte also grundsätzlich kein Problem sein, die 50%+1 zu erreichen.

      welcher durchschnittsdeutsche selbst geschweige denn welcher einwanderer würde den test bestehen?

      Deutsche haben mit ihrer Geburt diesen Test automatisch bestanden. Im Zweifelsfall setzt man für diese die Anforderungen herunter[1]. ;-)

      Für Einwanderer gibt es, wie oben schon angedeutet, Unterricht.

      oder ist der test nicht darauf ausgelegt, "bestanden" zu werden und wird mit einer anderen systematik ausgewertet?

      Gute Frage, nächste Frage! ;-)

      [1] Das gab's in Berlin in den 1990-ern schon mal für Anwärter auf den Polizeidienst. Als die Bewerberzahlen derart gesunken waren, dass nach den Bewerbungstests zu wenige Bewerber übrigblieben, wurden einfach die Anforderungen an den Deutschtest herabgesetzt. Der war offensichtlich die schwerste Hürde für die Schulabgänger.

      Tschö, Auge

      --
      Die deutschen Interessen werden am Liechtenstein verteidigt.
      Veranstaltungsdatenbank Vdb 0.2
    3. Hallo.

      ich als halbwegs überdurchschnittlich gebildeter österreicher würde den test wahrscheinlich grade so bestehen (annahme 50% + 1 frage richtg) - aber mal im ernst: welcher durchschnittsdeutsche selbst geschweige denn welcher einwanderer würde den test bestehen?

      Durchschnittlich 25 Prozent sind ja ohnehin geschenkt.

      oder ist der test nicht darauf ausgelegt, "bestanden" zu werden und wird mit einer anderen systematik ausgewertet?

      Der Test basiert offenbar auf dem bekanntermaßen hervorragenden deutschen Schulsystem: Auswendig lernen genügt. Wie nachhaltig hierzulande Werte durch die Vorbereitung auf Fragenkataloge verinnerlicht werden, sieht man dann jeden Tag im Straßenverkehr.
      Ein mündliches Gespräch über die Tagesschau vom Vortag wäre wahrscheinlich nützlicher.
      MfG, at

      1. Der Test basiert offenbar auf dem bekanntermaßen hervorragenden deutschen Schulsystem: Auswendig lernen genügt.

        ich meinte damit, ohne mich darauf vorzubereiten ;) wenn ich die zeit habe, mich auf den test vorzubereiten (1x den fragenkatalog durchlesen, mit den richtigen antworten), sollte ich den test natürlich auch locker bestehen

        aber ich bin mir sicher, dass viele leute die spontan auf der straße angesprochen würden, bei mindestens 50% der fragen scheitern

        1. Hallo.

          aber ich bin mir sicher, dass viele leute die spontan auf der straße angesprochen würden, bei mindestens 50% der fragen scheitern

          Davon gehe ich auch aus. Dafür kennen die sich aber vermutlich sehr gut mit den diversen europäischen Königshäusern aus. Bunte bildet schließlich auch.
          MfG, at

        2. [latex]Mae  govannen![/latex]

          ich meinte damit, ohne mich darauf vorzubereiten ;) wenn ich die zeit habe, mich auf den test vorzubereiten (1x den fragenkatalog durchlesen, mit den richtigen antworten), sollte ich den test natürlich auch locker bestehen

          Du hast ein gutes Gedächtnis. 300 potentielle Fragen mit den richtigen Antworten bei einmaligem Lesen abzuspeichern, kann ich definitiv nicht. :(

          aber ich bin mir sicher, dass viele leute die spontan auf der straße angesprochen würden, bei mindestens 50% der fragen scheitern

          Kommt auch darauf an, ob man ihnen die Fragen+mögliche Antworten vorliest oder geschrieben vorsetzt, jedenfalls würde ich bei Erstem schon Probleme bekommen, wenn Frage und Antwortmöglichkeiten etwas umfangreicher wären.

          Cü,

          Kai

          --
          Ash nazg durbatulûk, ash nazg gimbatul,ash nazg thrakatulûk, agh burzum-ishi krimpatul
          selfcode sh:( fo:| ch:? rl:( br:< n4:# ie:{ mo:| va:) js:) de:> zu:) fl:( ss:| ls:?
          1. Hallo.

            Du hast ein gutes Gedächtnis. 300 potentielle Fragen mit den richtigen Antworten bei einmaligem Lesen abzuspeichern, kann ich definitiv nicht. :(

            300 sind es aber nur, wenn man wirklich gar nichts weiß, nichts ableiten kann und sich nicht mit Wahrscheinlichkeitsrechnung auskennt.

            Kommt auch darauf an, ob man ihnen die Fragen+mögliche Antworten vorliest oder geschrieben vorsetzt, jedenfalls würde ich bei Erstem schon Probleme bekommen, wenn Frage und Antwortmöglichkeiten etwas umfangreicher wären.

            Insbesondere die Bilder werden vermutlich nicht vorgelesen.
            MfG, at

            1. Moin,

              Insbesondere die Bilder werden vermutlich nicht vorgelesen.

              Weil blinde Ausländer keine Deutsche werden sollen?

              Grüße

              Swen

              1. Hallo.

                Insbesondere die Bilder werden vermutlich nicht vorgelesen.

                Weil blinde Ausländer keine Deutsche werden sollen?

                Kurzsichtig, aber schlüssig.
                MfG, at

                1. Moin,

                  Hallo.

                  Insbesondere die Bilder werden vermutlich nicht vorgelesen.

                  Weil blinde Ausländer keine Deutsche werden sollen?

                  Kurzsichtig, aber schlüssig.

                  Ansichtssache. Manche halten den Willen zum Wegschauen für eine, wenn auch nicht rühmliche, deutsche Charaktereigenschaft.

                  Grüße

                  Swen

                  1. Hallo.

                    Insbesondere die Bilder werden vermutlich nicht vorgelesen.

                    Weil blinde Ausländer keine Deutsche werden sollen?

                    Kurzsichtig, aber schlüssig.

                    Ansichtssache. Manche halten den Willen zum Wegschauen für eine, wenn auch nicht rühmliche, deutsche Charaktereigenschaft.

                    Ob das den Drei-Punkte-Plan Kommen, Sehen, Siegen sichtlich ins Stocken geraten lassen kann?.
                    MfG, at

                    1. Moin,

                      Insbesondere die Bilder werden vermutlich nicht vorgelesen.

                      Weil blinde Ausländer keine Deutsche werden sollen?

                      Kurzsichtig, aber schlüssig.

                      Ansichtssache. Manche halten den Willen zum Wegschauen für eine, wenn auch nicht rühmliche, deutsche Charaktereigenschaft.

                      Ob das den Drei-Punkte-Plan Kommen, Sehen, Siegen sichtlich ins Stocken geraten lassen kann?.

                      Glücklicherweise haben die führenden Nullen einen vergleichbar eingeschränkten Durch-, Weit- oder Einblick. Sonst kämen noch irgendwann unsportliche Dreisprünge nach dem Muster Mannschaft zusammenstellen, nur die Besten auswählen und endlich mal die Räume füllen wieder in Mode.

                      Grüße

                      Swen

                      1. Hallo.

                        Glücklicherweise haben die führenden Nullen einen vergleichbar eingeschränkten Durch-, Weit- oder Einblick. Sonst kämen noch irgendwann unsportliche Dreisprünge nach dem Muster Mannschaft zusammenstellen, nur die Besten auswählen und endlich mal die Räume füllen wieder in Mode.

                        Apropos: Gibt es eigentlich Ausnahmeregelungen für Leistungssportler? Oder ist das etwa der Anfang vom Ende der schnellen Einbürgerung für VIP? -- Nein, natürlich nicht: "Wenn wir ein überragendes Interesse an einer Einbürgerung haben, besteht die Möglichkeit nach unseren Gesetzen eine notfalls auch schnelle Entscheidung zu treffen." Wir dürfen uns also weiterhin auf deutsche Boxweltmeister freuen.
                        MfG, at

                        1. Moin,

                          jetzt muss ich ja doch noch mal loswerden, dass ich mich jedes Mal über Deine geniale Art der assoziierten Antwort total freue oder amüsiere. Gut, dass Du jetzt nicht fortgesetzt hast, ich hätte sonst noch versucht, mitzuhalten und sicher nicht so gut dabei ausgesehen :-)

                          Grüße

                          Swen
                          P.S. Community-Treffen ohne mich, ich kriege das zeitlich nicht gebacken

                          1. Hallo.

                            jetzt muss ich ja doch noch mal loswerden, dass ich mich jedes Mal über Deine geniale Art der assoziierten Antwort total freue oder amüsiere.

                            Das wiederum freut mich natürlich sehr. In einem Gespräch kann so etwas für Zuhörer sehr anstrengend sein, aber hier im Forum scheint es zu funktionieren -- wohl auch wegen Gesprächspartnern wie dir und einer Handvoll anderer, die sich die Mühe geben, der Assoziation zu folgen und sie weiterzuspinnen oder wieder in ganz andere Richtungen zu lenken.

                            Gut, dass Du jetzt nicht fortgesetzt hast, ich hätte sonst noch versucht, mitzuhalten und sicher nicht so gut dabei ausgesehen :-)

                            Letzteres halte ich für ein Gerücht. Manchmal fühle ich mich allerdings wirklich herausgefordert, immer noch einmal nachzulegen, nur um die letzte Pointe -- oder das, was ich dafür halte -- für mich zu haben.

                            P.S. Community-Treffen ohne mich, ich kriege das zeitlich nicht gebacken

                            Dito, Umzug. Also ein andermal.
                            MfG, at

      2. Hello,

        Ein mündliches Gespräch über die Tagesschau vom Vortag wäre wahrscheinlich nützlicher.

        *Aaaach*
        Du musst wieder so furchtbar schlau daherreden. Da kann doch unsereins gar nicht mithalten. Nun gib doch auch normalen Deutschen noch eine Chance. Dass die Ausländer geprüft werden, ist doch nur erst ein Test. Ab der Wahl von Steini zum Bunten Kanzler wird das dann für alle relevant, als erstes für alle ALGII-Empfänger. Wer es nicht schafft, darf wählen: Freiflug (ohne Rückflug) zum Ballermann, oder solange Nachschulung, bis die Gehirnwäsche perfekt ist.

        Liebe Grüße aus Syburg bei Dortmund

        Tom vom Berg

        --
        Nur selber lernen macht schlau
        http://bergpost.annerschbarrich.de
        1. Hallo.

          Du musst wieder so furchtbar schlau daherreden. Da kann doch unsereins gar nicht mithalten. Nun gib doch auch normalen Deutschen noch eine Chance.

          Bin ich jetzt schon überlegen, nur weil ich überlegt habe?

          Dass die Ausländer geprüft werden, ist doch nur erst ein Test. Ab der Wahl von Steini zum Bunten Kanzler wird das dann für alle relevant, als erstes für alle ALGII-Empfänger.

          Wer die Formalitäten eines Antrages auf ALG II, am besten ergänzend zum ALG (I), erfolgreich hinter sich gebracht hat, verdient nicht nur meinen Respekt, sondern hat damit auch den Beweis dafür erbracht, zu wissen, wie Deutschland wirklich funktioniert. Der Einbürgerungstest hingegen gibt dem Kandidaten ja noch nicht einmal die Möglichkeit, Bürokratie als die deutsche Staatsform auszuwählen.

          Wer es nicht schafft, darf wählen: Freiflug (ohne Rückflug) zum Ballermann,

          Das hat sich ja bewährt.

          oder solange Nachschulung, bis die Gehirnwäsche perfekt ist.

          Dann doch lieber die französische Lösung: Da prügelt sich der Mob durch die Vorstädte und schafft die Fakten, die er im Einbürgerungstest angekreuzt hätte.
          MfG, at

          1. Moin,

            Dann doch lieber die französische Lösung: Da prügelt sich der Mob durch die Vorstädte (...).

            Das wird in D nicht passieren, solange hier die Sozialleistungen trotz aller Kritik wohl immer noch ausreichend sind, um hinreichend satt und träge zu machen. "Sozialen Frieden" (eigentlich: Ruhe im Karton) kann man sich halt auch erkaufen.

            Grüße

            Swen

            1. Hallo.

              Dann doch lieber die französische Lösung: Da prügelt sich der Mob durch die Vorstädte (...).

              Das wird in D nicht passieren, solange hier die Sozialleistungen trotz aller Kritik wohl immer noch ausreichend sind, um hinreichend satt und träge zu machen.

              Es würde aber auch nicht geschehen, wenn die Leistungen nicht mehr ausreichten. -- Ob sie das tatsächlich in jedem Fall tun, sei hier einmal gar nicht die Frage, die Bedingungen und Begleitumstände ebenfalls nicht. -- Die Einstellung zur Obrigkeit ist einfach eine andere. Und so recht kann das auch gar nicht verwundern: Das französische Volk hat vor geraumer Zeit die schöne Erfahrung gemacht, dass ein Aufstand der Massen etwas bewegen kann, erinnert sich regelmäßig daran und probt den Aufstand im Kleinen. Die Deutschen hingegen mochten nicht nur den blinden Gehorsam gegenüber einem gottgleichen Führer, sondern haben das milde Lächeln derer, denen sie nach dem kolossalen Scheitern dieses Führers mit großen Augen erzählten, sie hätten ja von all den schlimmen Dingen nichts gewusst, tatsächlich als Zustimmung aufgefasst. Wie sollten sie also aus ihren Fehlern lernen?

              "Sozialen Frieden" (eigentlich: Ruhe im Karton) kann man sich halt auch erkaufen.

              Das muss man aber gar nicht mit Geld. Viel wirksamer ist da doch das Beschönigen der Arbeitslosenstatistik. Damit kann man gleichzeitig zeigen, wie positiv sich alles vorgeblich entwickelt, seit man mit seinem Verzicht endlich selbst einen Beitrag zu Besserung leistet, dass es vermeintich nur eine Frage der Zeit bis zur Vollbeschäftigung ist und dass es folglich nur die eigene Schuld sein kann, wenn man zu den letzten gehört, die noch auf der Empfängerliste stehen. Wozu da noch Geld in die Hand nehmen?
              MfG, at

          2. Hello,

            Wer die Formalitäten eines Antrages auf ALG II, am besten ergänzend zum ALG (I), erfolgreich hinter sich gebracht hat, verdient nicht nur meinen Respekt, sondern hat damit auch den Beweis dafür erbracht, zu wissen, wie Deutschland wirklich funktioniert. Der Einbürgerungstest hingegen gibt dem Kandidaten ja noch nicht einmal die Möglichkeit, Bürokratie als die deutsche Staatsform auszuwählen.

            Es ist immer wieder erfrischend, hier noch Menschen zu treffen! :-)

            Liebe Grüße aus Syburg bei Dortmund

            Tom vom Berg

            --
            Nur selber lernen macht schlau
            http://bergpost.annerschbarrich.de
  3. Bei Gesetzestexten können mWn keinerlei Urheberrechte geltend gemacht werden.

    Bei Gesetzen, Verordnungen, amtlichen Erlassen und Bekanntmachungen sowie Entscheidungen und amtlich verfaßte Leitsätze zu Entscheidungen.
    Quelle: § 5 UrhG In Absatz zwei und drei geht es aber noch weiter.

    Irgendwo müssen die Fragen verankert sein, weiß wer wo genau?

    1. Hallo Texter,

      Irgendwo müssen die Fragen verankert sein, weiß wer wo genau?

      Die Anlagen zu Gesetzen werden in einem Anlagenband des Bundesgesetzblattes veröffentlicht. Da sind auch die Fragen zu finden:
      < http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/anlageband_bgbl108035.pdf>

      Prinzipiell müsste es aber auch möglich sein, ein Gesetz zu machen, bei dem die Fragen nicht veröffentlicht werden sondern nur festgeschrieben ist, wie sie zu Stande kommen. Das Abitur und ähnliche Prüfungen sind auch gesetzlich geregelt, ohne dass ein "Fragenkatalog" bekannt wäre.

      Solche Dokumente zu veröffentlichen, dürfte aber wohl sowieso unter die Pressefreiheit fallen, wenn der Inhalt relevant genug ist.

      Grüße

      Daniel

      1. Hello Daniel,

        Die Anlagen zu Gesetzen werden in einem Anlagenband des Bundesgesetzblattes veröffentlicht. Da sind auch die Fragen zu finden:
        http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/anlageband_bgbl108035.pdf

        Danke für den Link.

        Abiturfragen zu veröffentlichen, macht doch nur Spaß, wenn es zwei Tage vor der Prüfung geschieht ;-)

        Liebe Grüße aus Syburg bei Dortmund

        Tom vom Berg

        --
        Nur selber lernen macht schlau
        http://bergpost.annerschbarrich.de
  4. Hallo,

    http://www.heute.de/ZDFheute/download/0,6741,7005079,00.pdf

    Darf man den Einbürgerungstest eigentlich selber wieder im Netz veröffentlichen und Weiterverarbweiten?

    Was mich bei der ganzen Blabla über wer-was-wann-warum-wo darf eigentlich interessiert ist vie eher die Frage wie viele Fragen können die Diskutanten richtig beantworten: http://www.heute.de/ZDFheute/inhalt/13/0,3672,7248909,00.html

    Grüße
    Thomas

    PS:
    --------------------
    Ergebnis:

    Sie haben von 15 Fragen 13 richtig beantwortet. Mehr als die Hälfte richtig - Glückwunsch, Sie scheinen zum deutschen Staatsbürger qualifiziert zu sein!
    --------------------

    1. Moin,

      Was mich bei der ganzen Blabla über wer-was-wann-warum-wo darf eigentlich interessiert ist vie eher die Frage wie viele Fragen können die Diskutanten richtig beantworten: http://www.heute.de/ZDFheute/inhalt/13/0,3672,7248909,00.html

      Ergebnis:
      Sie haben von 15 Fragen 15 richtig beantwortet. Mehr als die Hälfte richtig - Glückwunsch, Sie scheinen zum deutschen Staatsbürger qualifiziert zu sein!

      Ich finde es bekloppt, dass ausschließlich statisches Wissen aus einem recht engen Bereich der staatliche Ordnung abgefragt wird. Das kann man, zumal der Fragenkatalog ja bekannt ist, vorab alles prima auswendig lernen - mit ein wenig Geschick sogar, ohne ein Wort von dem zu verstehen, was man das angekreuzt hat. Die US-Amerikaner machen das ähnlich blöd. bei den Kanadiern gefällt mir die Bandbreite der Fragen und die offene Art der Frage, die verlangt, das man Gedanken macht. Da kann man vorgefertigte Musterantworten schnell (wieder)erkennen.

      Grüße

      Swen

      1. Hallo,

        Was mich bei der ganzen Blabla über wer-was-wann-warum-wo darf eigentlich interessiert ist vie eher die Frage wie viele Fragen können die Diskutanten richtig beantworten: http://www.heute.de/ZDFheute/inhalt/13/0,3672,7248909,00.html

        Ergebnis:
        Sie haben von 15 Fragen 15 richtig beantwortet. Mehr als die Hälfte richtig - Glückwunsch, Sie scheinen zum deutschen Staatsbürger qualifiziert zu sein!

        Ich finde es bekloppt, dass ausschließlich statisches Wissen aus einem recht engen Bereich der staatliche Ordnung abgefragt wird.

        Ja und nein. Eine meiner Fehler war bei der Frage "was macht die Opposition" (die andere dürfte die Gründung der DDR gewesen sein). Zu "gut" sollte man da nicht deutsch können, weil man das Wort "kontrollieren" so oder so auslegen kann. (und ich war vielleicht auch verleitet ein wenig sarkastisch zu sein, denn die Opposition macht vieles, aber nicht "kontrollieren" ;-) (weder im Sinne vom "überprüfen" noch im Sinne vom "beherrschen".)

        Grüße
        Thomas

        1. Hallo Thomas!

          Ja und nein. Eine meiner Fehler war bei der Frage "was macht die Opposition" (die andere dürfte die Gründung der DDR gewesen sein). Zu "gut" sollte man da nicht deutsch können, weil man das Wort "kontrollieren" so oder so auslegen kann. (und ich war vielleicht auch verleitet ein wenig sarkastisch zu sein, denn die Opposition macht vieles, aber nicht "kontrollieren" ;-) (weder im Sinne vom "überprüfen" noch im Sinne vom "beherrschen".)

          Ich habe die Frage richtig beantwortet, aber dank Ausschlußverfahrens. Auch mich hat der Begriff »kontrolliert die Regierung« etwas gestört, doch die anderen Möglichkeiten waren falsch. Nun ja, vielleicht schaue ich zu oft »Wer wird Millionär« ;)

          Viele Grüße aus Frankfurt/Main,
          Patrick

          --

          _ - jenseits vom delirium - _
          [link:hatehtehpehdoppelpunktslashslashwehwehwehpunktatomicminuseggspunktcomslash]
          Nichts ist unmöglich? Doch!
          Heute schon gegökt?
          All'alba vincerò!
        2. Hallo Thomas,

          Ja und nein. Eine meiner Fehler war bei der Frage "was macht die Opposition" (die andere dürfte die Gründung der DDR gewesen sein).

          Die Opposition war ja eigentlich recht offensichtlich, vor allem auch wegen der anderen Alternativen. Abgesehen davon kontrolliert sie ja schon in gewissem Sinne, wenn auch nicht wie eine Aufsichtsbehörde o.ä.
          Bei der DDR habe ich mich dann auch vertan, aber die 5 Jahre naja...

          Es gibt aber noch schwierigere Fragen:
          "Wahlen in Deutschland gewinnt die Partei, die ..."
          Richtige Antwort: "... die meisten Stimmen bekommt."
          Aufgrund der Alternativen eindeutig und auch von der Verfassung so verlangt, das aktuelle Wahlrecht hat aber (noch) Sonderfälle, bei denen das manchmal nicht ganz klappt.

          Noch kritischer:
          "Wer kann in Deutschland Gerichtsschöffe werden"
          Richtige Antwort: "alle deutschen Staatsangehörigen älter als 24 und Jünger als 70 Jahre"
          Im Gesetz steht aber nur, dass jüngere oder ältere nicht berufen werden sollen, nicht, dass sie es keinesfalls dürften. Abgesehen davon weiß das eigentlich wirklich keiner.

          Vermutlich gibt es noch ein paar mehr solcher Fragen.

          Grüße

          Daniel

          1. Moin,

            Noch kritischer:
            "Wer kann in Deutschland Gerichtsschöffe werden"
            Richtige Antwort: "alle deutschen Staatsangehörigen älter als 24 und Jünger als 70 Jahre"
            Im Gesetz steht aber nur, dass jüngere oder ältere nicht berufen werden sollen, nicht, dass sie es keinesfalls dürften. Abgesehen davon weiß das eigentlich wirklich keiner.

            Man könnte jetzt kleinteilig argumentieren, dass die Frage und die "richtige" Antwort nicht ausschließen, dass es daneben noch andere gibt, die Schöffe werden können. Oder man könnte andersherum argumentieren, dass die Antwort eigentlich nicht vollständig ist, denn z.B. als Ehrenamtlicher Richter an einem Truppendienstgerichten soll (d.h: müssen, außer im atypischen Fall) nur herangezogen werden, wer mindestens sechs Monate Wehrdienst geleistet hat und von Alter steht da überhaupt nichts, dafür noch ganz andere Voraussetzungen ...

            Aber egal: Wenn das ernsthaft eine Frage ist, anhand der man entscheiden kann, ob jemand Deutscher werden kann oder nicht, dann zeichnet einen Deutschen nach Auffassung der deutschen Bürokratie- und Politikerkaste anscheinend aus, dass er sich in formalkackerischen Nebenschauplätzen gut auskennt. Was ja immerhin mal eine interessante Definition des "guten Deutschen" wäre. Nicht mehr blond, blauäugig, zäh wie Leder und hart wie Kruppstahl sondern Halbjurist, kleinkariert, resistent gegen blöde Fragen  und abseitig interessiert. Vor so einem Volk muss dann aber wirklich niemand mehr Angst haben :-)

            Grüße

            Swen

            1. Hallo Swen!

              Nicht mehr blond, blauäugig, zäh wie Leder und hart wie Kruppstahl sondern Halbjurist, kleinkariert, resistent gegen blöde Fragen  und abseitig interessiert. Vor so einem Volk muss dann aber wirklich niemand mehr Angst haben :-)

              ;)

              Nicht mehr blond, blauäugig

              Was mich sehr traurig macht, im Bezug auf den weiblichen Teil der Bevölkerung, weswegen ich schon Pläne schmiede, weiter nach Osten auszuwandern... Litauen oder Lettland wären Kandidaten... Wo ist Inita?

              Viele Grüße aus Frankfurt/Main,
              Patrick

              --

              _ - jenseits vom delirium - _
              [link:hatehtehpehdoppelpunktslashslashwehwehwehpunktatomicminuseggspunktcomslash]
              Nichts ist unmöglich? Doch!
              Heute schon gegökt?
              All'alba vincerò!
              1. Hallo.

                Was mich sehr traurig macht, im Bezug auf den weiblichen Teil der Bevölkerung, weswegen ich schon Pläne schmiede, weiter nach Osten auszuwandern... Litauen oder Lettland wären Kandidaten... Wo ist Inita?

                Lettin-Lover?
                MfG, at

            2. [latex]Mae  govannen![/latex]

              Aber egal: Wenn das ernsthaft eine Frage ist, anhand der man entscheiden kann, ob jemand Deutscher werden kann oder nicht, dann zeichnet einen Deutschen nach Auffassung der deutschen Bürokratie- und Politikerkaste anscheinend aus, dass er sich in formalkackerischen Nebenschauplätzen gut auskennt.

              Mir fehlen zwei der wichtigesten Fragen im Katalog:

              • Wen rufe ich an, wenn ich vom Fenster aus sehe, daß mein Nachbar im Halteverbot steht?
              • Darf ich die Äste vom Baum meines Nachbarn absägen, wenn sie in mein Grundstück ragen?

              Cü,

              Kai

              --
              Ash nazg durbatulûk, ash nazg gimbatul,ash nazg thrakatulûk, agh burzum-ishi krimpatul
              selfcode sh:( fo:| ch:? rl:( br:< n4:# ie:{ mo:| va:) js:) de:> zu:) fl:( ss:| ls:?
              1. Mir fehlen zwei der wichtigesten Fragen im Katalog:

                • Wen rufe ich an, wenn ich vom Fenster aus sehe, daß mein Nachbar im Halteverbot steht?
                • Darf ich die Äste vom Baum meines Nachbarn absägen, wenn sie in mein Grundstück ragen?

                Zeitgemäß wäre ein Mashup von rottenneighbor.com für Kulturdelikte.

                Roland

                --
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                1. Hallo.

                  Kulturdelikte

                  [x] Dafür
                  MfG, at

          2. Hi Daniel,

            das ist echt spannend, also ich habe 14/15, folgend Frage konnte ich nicht beantworten:

            2007 wurde das 50-jährige Jubiläum der Römischen Verträge gefeiert. Was war der Inhalt der Verträge?
            Lösung: Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG)

            Ja gut naja, hab ich wohl irgendwie nicht aufgepasst in Gemeinschaftskunde.
            Für mich ist natürlich die DDR-Gründung kein Problem, aber für jeden der nicht von dort kommt oder vorwiegend auch jünger ist als die Wende, sind Fragen zur DDR doch blödsinnig.

            Ich habe mal eine Frage gehört, wo es darum ging, welche Aufgaben der Bundespräsident _nicht_ hat:
            mögliche Antworten:
            Er wird Ehrenpate beim 7. Kind, er gratuliert zum 100. Geburtstag, er graturliert zum 50-jährigem Jubeläum oder er gratuliert zum 65. Hochzeitstag. Mal ehrlich, wer soll das wissen und wen interessierts.

            Generell würde ich viel mehr Wert auf Fragen legen, die sich um unsere Kultur drehen, unser Wahlrecht und über unser Strafrecht, damit den Einwanderern klar ist, wie das Leben hier so tickt. Es hilft m.E. nicht, wenn sie auswendig Geschichtsfragen herbeten können.

            ciao
            romy

            1. Hallo romy,

              Generell würde ich viel mehr Wert auf Fragen legen, die sich um unsere Kultur drehen, unser Wahlrecht und über unser Strafrecht, damit den Einwanderern klar ist, wie das Leben hier so tickt. Es hilft m.E. nicht, wenn sie auswendig Geschichtsfragen herbeten können.

              Etwas auswendig herbeten zu können hilft fast nie, wenn es sich darauf beschränkt. Aber Geschichte, gerade die Jüngere, ist durchaus wichtig. Schließlich spielt diese Geschichte eine bedeutende Rolle für unsere Kultur und das Wissen, dass die DDR eine Diktatur war, würde auch manchem Bundesbürger nicht schaden ;-)
              Ich wusste in dem Fall ja auch lediglich die genaue Jahreszahl nicht. Eine ungefähre Vorstellung sollte man hingegen schon haben.
              Die Frage zum Bundespräsidenten ist natürlich wirklich schwachsinnig, die scheint aber auch nicht aus diesem Katalog zu stammen.

              Grüße

              Daniel

            2. Hello,

              Ich habe mal eine Frage gehört, wo es darum ging, welche Aufgaben der Bundespräsident _nicht_ hat:
              mögliche Antworten:

              Er wird Ehrenpate beim 7. Kind,

              Bei der Mutter oder beim Vater?
              Pate für das Kind, aber wonach wid gezählt?

              Liebe Grüße aus Syburg bei Dortmund

              Tom vom Berg

              --
              Nur selber lernen macht schlau
              http://bergpost.annerschbarrich.de
              1. Tach,

                Er wird Ehrenpate beim 7. Kind,
                Bei der Mutter oder beim Vater?
                Pate für das Kind, aber wonach wid gezählt?

                "Der Bundespräsident übernimmt auf Antrag der Eltern die Ehrenpatenschaft für das siebente Kind einer Familie. Ist der Antrag für das Kind unterblieben, kann er auch für ein später geborenes Kind der Familie gestellt werden. Die Ehrenpatenschaft wird in einer Familie nur einmal übernommen. Zum Zeitpunkt der Antragstellung müssen einschließlich des Patenkindes mindestens sieben lebende Kinder zur Familie zählen, die von denselben Eltern, derselben Mutter oder demselben Vater abstammen. Adoptivkinder sind den leiblichen Kindern gleichgestellt. Das Patenkind muss Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG sein." - Quelle

                mfg
                Woodfighter

    2. Hello,


      Ergebnis:

      Sie haben von 15 Fragen 13 richtig beantwortet. Mehr als die Hälfte richtig - Glückwunsch, Sie scheinen zum deutschen Staatsbürger qualifiziert zu sein!

      Das machen die wahrscheinlich mit allen Schweizern, die nur so just for fun den Test durchgehen. Die frgen sind bestimmt vorausgewält ;-))

      Liebe Grüße aus Syburg bei Dortmund

      Tom vom Berg

      --
      Nur selber lernen macht schlau
      http://bergpost.annerschbarrich.de
      1. Hallo,

        Das machen die wahrscheinlich mit allen Schweizern, die nur so just for fun den Test durchgehen. Die frgen sind bestimmt vorausgewält ;-))

        Liebe Grüße aus Syburg bei Dortmund

        Arme Schweizer.

        Grüße
        Thomas

        PS: Wien liegt nicht in der Schweiz und es ist auch noch viel komplizierter als bloß die Frage Wien oder Bern.

  5. http://www.heute.de/ZDFheute/download/0,6741,7005079,00.pdf

    Sie haben von 15 Fragen 15 richtig beantwortet.

    Ich will dennoch nicht. :-)

    Wenn man in Deutschland ein Kind schlägt, ...

    [ ] geht das niemanden etwas an.
    [ ] geht das nur die Familie etwas an.
    [ ] kann man dafür nicht bestraft werden.
    [ ] kann man dafür bestraft werden.

    Man beachte in diesem Zusammenhang Frage 8.

    Roland

    --
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    1. Moin,

      Ich will dennoch nicht. :-)

      Darfst Du denn wenigstens bleiben?
      Grüße

      Swen

      1. Hallo,

        Ich will dennoch nicht. :-)

        Darfst Du denn wenigstens bleiben?
        Grüße

        Richtige Antworten: 20.

        Allmählich mache ich mir sorgen.

        Grüße
        Thomas

        1. Moin,

          Ich will dennoch nicht. :-)
          Darfst Du denn wenigstens bleiben?
          Richtige Antworten: 20.
          Allmählich mache ich mir sorgen.

          Nur weil du wusstest, wer die einzige Frau an der Spitze des Hauses Habsburg war? Mach Dir keinen Kopf darum, nutze einfach Dein Wissen: du kannst bei jeder Wer-wird-Millionär-Sendung locker 64.000 € gewinnen.

          Grüße

          Swen

      2. Glück auf!

        Ich will dennoch nicht. :-)
        Darfst Du denn wenigstens bleiben?

        Die haben aber auch großartige Fragen:

        Ist die Verletzung von Menschenrechten in Österreich verboten und strafbar?

        [ ] nein
        [ ] ja
        [ ] vielleicht

        Gruß,
        der Juve, sich an die Grundschule erinnert fühlend

        1. Moin,

          Die haben aber auch großartige Fragen:
          Ist die Verletzung von Menschenrechten in Österreich verboten und strafbar?
          [ ] nein
          [ ] ja
          [ ] vielleicht

          Wobei ich bei dieser Frage durchaus nachgedacht habe. Nicht über die wohl erwartete Antwort, sondern über die Frage, ob das in A tatsächlich verboten _und_ strafbar ist. Gibt es in A wirklich eine Rechtsnorm, in der sinngemäß im § 1 steht, die Verletzung der Menschenrechte ist verboten und im § 2 die strafrechtliche Folge (x Zeiteinheiten Gefängnis) geregelt wird? So etwas kenne ich in D nur bei nicht so eklatanten Rechtsverstoßen wie etwas dem Vermummungsverbot (§ 17a Versammlungsgesetz verbietet und § 27) regelt die Strafe). Die wirklich verwerflichen Taten, bei denen das Verbot quasi im gesellschaftlichen Konsens offensichtlich ist, sind doch sicher auch in A im so einer Art Strafgesetzbuch geregelt, in dem allein die Strafe geregelt wird, z.B. Mißhandlung von Schutzbefohlenen. Oder ist in A die Verletzung von Menschenrechten nicht so hoch (das Wort Keller vermeide ich jetzt) angesiedelt? :-)

          Grüße

          Swen

          1. Gibt es in A wirklich eine Rechtsnorm, in der sinngemäß im § 1 steht, die Verletzung der Menschenrechte ist verboten und im § 2 die strafrechtliche Folge (x Zeiteinheiten Gefängnis) geregelt wird?

            Meines Wissens nicht. Eine Suche im Rechtsinformationssystem mit dem Begriff „Menschenrechte“ und einer Einschränkung auf das StGB bringt lediglich einen Treffer.

            Roland

            --
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      3. Darfst Du denn wenigstens bleiben?

        20/20. Dürftest du?

        Roland

        --
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        1. Moin,

          20/20. Dürftest du?

          (Ich erspare Euch beschämende Details) Dazu müssten sie mich zunächst reinlassen. Meine Testergebnisse zeugen aber deutlich von einer ausgeprägten sprachlichen Verwurzelung rund um die Kieler Förde, die kaum durch fremde Einflüsse verfälscht worden ist - wenn ich die Ergebnisse mal positiv darzustellen versuchen darf :-)

          Grüße

          Swen