Die Möglichkeit bestünde nur, wenn nur auf sie verwiesen wird.
Das verstehe ich jetzt nicht so richtig.
Laut § 5 UrhG bleiben Urheberrechte an privaten Werken unberühert, wenn das Gesetz nur auf sie verweise, sie aber nicht im Wortlaut übernimmt.
Die Möglichkeit bestünde nur, wenn nur auf sie verwiesen wird.
Das verstehe ich jetzt nicht so richtig.
Laut § 5 UrhG bleiben Urheberrechte an privaten Werken unberühert, wenn das Gesetz nur auf sie verweise, sie aber nicht im Wortlaut übernimmt.