Hello,
Das ist eine _Verordnung_ und kein _Test_ (Auch, wie erwähnt, Fragenkatalog genannt).
Ein Fragenkatalog, der laut Gesetzestext in Anlage 1*) des Gesetzes zu finden ist, wenn auch nicht in dem PDF?Und das macht den Fragenkatalog zum Gesetz? Also ich sehe ihn damit _maximal_ als kleinen Teil eines Gesetzes, nicht aber als das Gesetz selbst.
Du lenkst vom Thema ab.
Es ging nicht um die Definition, was ein Gesetz ist, sondern darum, ob für die Fragen (nicht für das PDF mit dem 'ZDF-Layout') das Urheberrecht herangezogen werden kann, oder ob diese Bestandteil eines Gesetzes oder einer Verodnung oder sonstigen Rechtsbestimmung sind. Dann dürfte es nämlich hierfür keinen Urheberrechtsschutz geben.
Und das heisst, das ZDF hat keine AHnung, wer die Rechte auf die Fragen hat?
Das ZDF hat am Telefon sinngemäß geantwortet, dass es die Fragen vom Bundesministerium (Ich habe leider nicht verstanden, welches genannt wurde. Es war recht hektisch in der Redaktion) erhalten habe und diese selber per Scan&OCR als PDF zusammengestellt habe. Ob jemand Rechte (z.B. bei gewerblicher Verbreitung) darauf habe, könne man nicht sagen. Die Redakteuse wusste nur, dass das ZDF den test in dieser Form unentgeltlich verbereiten darf.
wenn man den Rechteinhaber nicht kennt, kann man nicht um Erlaubnis fragen.
eben drum ;-)
Liebe Grüße aus Syburg bei Dortmund
Tom vom Berg