Du lenkst vom Thema ab.
Es ging nicht um die Definition, was ein Gesetz ist, sondern darum, ob für die Fragen (nicht für das PDF mit dem 'ZDF-Layout') das Urheberrecht herangezogen werden kann, oder ob diese Bestandteil eines Gesetzes oder einer Verodnung oder sonstigen Rechtsbestimmung sind. Dann dürfte es nämlich hierfür keinen Urheberrechtsschutz geben.
In diesem Faden ging es darum, ob dieser Test ein Gesetz ist. Diese Behauptung wurde von Robby [http://forum.de.selfhtml.org/?t=176318&m=1159825@title=hier] aufgestellt.
Das ZDF hat am Telefon sinngemäß geantwortet, dass es die Fragen vom Bundesministerium (Ich habe leider nicht verstanden, welches genannt wurde. Es war recht hektisch in der Redaktion) erhalten habe und diese selber per Scan&OCR als PDF zusammengestellt habe. Ob jemand Rechte (z.B. bei gewerblicher Verbreitung) darauf habe, könne man nicht sagen. Die Redakteuse wusste nur, dass das ZDF den test in dieser Form unentgeltlich verbereiten darf.
Na dann hast du doch den Rechteinhaber genannt bekommen. Und wenn sie weiss, dass das PDF so verbreitet werden darf, existiert darüber eine schriftliche Genehmigung. Also genau das, was ich von Anfang an gesagt habe, Danke für die Bestätigung.
wenn man den Rechteinhaber nicht kennt, kann man nicht um Erlaubnis fragen.
eben drum ;-)
Versteh ich nicht. Du hast den Rechteinhaber erfahren, du weisst, das ZDF hat die Erlaubnis zur Verbreitung ... was hat dann diese Aussage für einen Sinn?