Grüße,
theoretisch ist es kein gesetzt, aber amtliches dings-bums der steuererklärungsklasse. was drin steht ist kein gesetz, aber gegenstand einenes gesetzes. ist ja nix anderes als formular den man auszufüllen hat - bloß stehen dort nciht name, vorname, sonder komplexere fragen.
fallen fragebögen unter urheberrecht , wenn diese amtlich sind?
ruf einfach bei den satrapen von der behörde an ;) ! die sind, glaube ich, zur auskunft verpflichtet. sag zur not, du seist ausländer ,P
MFG
bleicher