Waffen zur Verfügung stellt, die von der Genfer Konvention verboten werden würden.
afaik ist in der genfer konvetion nur geregelt, wer wann wie und warum wem die köpfe einschlagen darf und wen man unter welchen umständen gefangennehmen darf
mit welchem mittel man sich die köpfe einschlagen darf ist in der haager landkriegsordnung geregelt - diese werden lediglich in die genfer konvetion übernommen