Dieser Vertrag dokumentiert die Gründung einer kriminellen Vereinigung, auch wenn sie glaubhaft machen kann, dass sie die Gesetze aus "guten Zielen heraus" missachten wollen.
Jeder Staatsbeamte, der das mitbekommt und nicht sofort zur Anzeige bringt, macht sich der Strafvereitelung strafbar. Die Gründung einer kriminellen Vereinigung ist ein Offizialdelikt und muss von jeder Behörde sofort der zuständigen Staatsanwaltschaft gemeldet werden.
"Du, ich mach fort - Kommst du mit?"
Diese Worte, um 1970 in der DDR gesprochen, waren eine Aufforderung zur Gründung einer kriminellen Vereinigung und mussten schärfstens bestraft werden.
Der Begriff "kriminell" ist international ziemlich relativ.
Kalle