Hello,
Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 16. Oktober 2008 - Az. C‑298/07 entschieden, dass eine Telefonnummer nicht zwingend im Impressum eines Telemediendienstes angegeben werden muss. Es sei allerdings eine zweite Kontaktmöglichkeit, etwa eine "elektronische Anfragemaske", neben der E-Mail Adresse anzugeben bzw. zur Verfügung zu stellen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Impressumspflicht#Grundlagenentscheidungen
Aha! Gute Info, wenn sie autentisch ist.
Das ist ja noch nicht sooo alt.
Vielleicht aht sich das dann noch nicht zu den deutschen Gerichten und Behörden, die immer noch darauf bestehen, herumgesprochen. Vorstellbar wäre es.
Liebe Grüße aus dem Cyberspace
Tom vom Berg