LX: Datenschutz

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Ja und nein. Sie sind der primären Auskunftspflicht nachgekommen, Dir mitzuteilen, welche Daten von Dir über welchen Zeitraum gespeichert und wozu verwendet wurden. Die sekundäre Auskunftspflicht besteht darin, Dir eine Aufstellung dieser Daten zu geben. Da diese jedoch recht umfangreich sein kann, wird dafür möglicherweise eine Entschädigung fällig, d.h. Du mußt die Bank dafür bezahlen, dass sie Dir diese Aufstellung macht; eine entsprechende Anfrage muss schriftlich erfolgen.

Gruß, LX

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