Schönen Sonntag!
Ich hänge mich mal hier dran: Wenn ich mir den §34 des BDSG so ansehe, dann denke ich, dass du detailliert (und dann eben auch schriftlich) Auskunft verlangen solltest. Ob die jetzt verpflichtet sind, dir mitzuteilen, aus welcher Quelle diese Daten jeweils stammen, weiß ich nicht so recht. Ich finde, das Gesetz ist da einigermaßen schwammig formuliert (wie üblich, halt).
Ich vermute mal, dass du über die Daten, die deine Kontobewegungen betreffen, in Form von Kontoauszügen informiert worden bist, da sehe ich für die Sparkasse keine Notwendigkeit. Was diese Daten anbelangt, so gibt es eine gesetzliche Aufbewahrungsfrist, die wohl zehn Jahre beträgt, aber auch nach Landesrecht variieren kann, wenn das richtig ist, was ich mir dazu so ergooglet habe. Will heißen: Das, was auf deinem Konto passiert ist, muss sowieso aufbewahrt werden, da gehört dann natürlich auch die letzte Adresse etc. dazu.
Ich würde ja in solchen Fällen danach fragen, ob Daten von mir weitergegeben wurden und wenn ja, an wen. Vorsorglich würde ich noch jede Erlaubnis zur Weitergabe von Daten, die ich dem Laden jemals aus welchen Gründen auch immer erteilt habe, mit dem Ende der Geschäftsbeziehung widerrufen.
File Griese,
Stonie
It's no good you trying to sit on the fence
And hope that the trouble will pass
'Cause sitting on fences can make you a pain in the ass.
Und im Übrigen kennt auch Stonie Wayne.