Hallo Stonie,
Ich hänge mich mal hier dran: Wenn ich mir den §34 des BDSG so ansehe, dann denke ich, dass du detailliert (und dann eben auch schriftlich) Auskunft verlangen solltest.
ja, eben. Es heißt ja dort auch: "Er soll die Art der personenbezogenen Daten, über die Auskunft erteilt werden soll, näher bezeichnen." Das hat Otto in seinem ersten mündlich geäußerten Ersuchen nicht getan und ist daher mit einer Fast-Null-Antwort abgefertigt worden.
Ob die jetzt verpflichtet sind, dir mitzuteilen, aus welcher Quelle diese Daten jeweils stammen, weiß ich nicht so recht. Ich finde, das Gesetz ist da einigermaßen schwammig formuliert (wie üblich, halt).
Weniger schwammig als viele andere Gesetze. Vielleicht kommt mir das aber auch nur so vor, weil ich mich mit dem BDSG schon intensiv befasst habe.
"Der Betroffene kann Auskunft verlangen" klingt für mich schon sehr nach einem Rechtsanspruch - zumal bereits in §28 auch die Pflichten des Unternehmens festgelegt sind, das die personenbezogenen Daten erhebt, speichert und nutzt. Zwar muss man sich das aus mehreren Sätzen zusammenklauben, aber es ist festgelegt, dass dem Betroffenen die Möglichkeit gegeben werden *muss*, Auskunft zu bekommen (das "wie" ist nicht genau bestimmt); und auch, dass eine Nutzung und Weitergabe ohne sein Einverständnis (bzw. gegen den Widerruf seines Einverständnisses) nicht zulässig ist.
Ich vermute mal, dass du über die Daten, die deine Kontobewegungen betreffen, in Form von Kontoauszügen informiert worden bist, da sehe ich für die Sparkasse keine Notwendigkeit. Was diese Daten anbelangt, so gibt es eine gesetzliche Aufbewahrungsfrist, die wohl zehn Jahre beträgt
Ich meine auch - erstaunlich finde ich in diesem Zusammenhang aber, dass die Banken innerhalb einer recht kurzen Frist (meistens 60..90 Tage nach Zugang des Kontoauszugs) behaupten, diese Daten seien nicht mehr verfügbar. Ich habe nämlich auch schon einmal nachträglich einen Kontoauszug über einen Zeitraum verlangt, der knapp ein Jahr zurücklag (um ehrlich zu sein: Ich hatte den Kontoauszug damals bekommen, aber irgendwie verbummelt). Und da hieß es, nein, tut uns leid, diese Daten sind nicht mehr abrufbar.
Das, was auf deinem Konto passiert ist, muss sowieso aufbewahrt werden, da gehört dann natürlich auch die letzte Adresse etc. dazu.
Wobei die Adresse und andere Kundenstammdaten nichts mit den Kontobewegungen zu tun haben.
Ciao,
Martin
Noch Fragen? - Ich weiß es auch nicht.