Tachchen!
Nur wegen einer rechtswidrigen Klausel in den AGBs kannst Du nicht rechtswirksam abgemahnt werden. Die Klausel wird einfach ungültig.
Und bis dahin ist sie - ggfs. - ein rechtswidriger Vorteil im Geschäftsverkehr,
der wettbewerbsrechtlich angegriffen werden kann; zum Beispiel per Abmahnung. ;-)
Gruß
Die schwarze Piste