Hallo,
Hierbei ist es günstig, die Beweislastumkehr, die sich üblicherweise bei Hardware-Verträgen findet, anzuwenden: dazu vereinbart man mit dem Kunden, dass innerhalb von 6 Monaten kleinere Fehler kostenfrei korrigiert werden, danach muss der Kunde nachweisen, dass der Fehler nicht später hinzugekommen ist. Wichtig ist dabei, dass der Vertrag genau definiert, welche Features enthalten sind - ansonsten könnte der Kunde versucht sein, das Fehlen eines zusätzlichen Features als Fehler zu behandeln.
Ich würde zusätzlich noch die Gewährleistungsfrist senken. Die im Zivilrecht verankerten 2 Jahre sind doch ein bisschen viel.
(Das wir ja eh nicht für einen Verbraucher gemacht nehme ich an?!)
Und dann wäre vielleicht noch eine kleine Klausel ganz hilfreich, die besagt, dass das ganze nur auf den gängigen Versionen der gängigen Browser fehlerfrei laufen muss.
Diese Klausel wäre dann natürlich total unklar. Solche Sachen werden dann im Ernstfall vom Richter ausgelegt, wobei der verwender (ersteller) der unklaren Klausel meist den kürzeren zieht. Es ist aber immer noch sehr hilfreich, auch wenn das Spektrum wohl ein bisschen mehr als das "gängige" erfassen wird.
(Wenn zu genau spezifiziert wird auf welchen Browsern das ganze funktioniert halte ich es für etwas abschreckend. Wird auf der anderen Seite gesagt, dass es auf allen Borswern läuft könnte man mit den alten Probleme bekommen wenn man nicht sorgfältig genug ist bzw. der Browser neue Standards nicht kennt.)
mfg
Alex