Christoph Jeschke: Verzicht auf das Widerrufsrecht

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Guten Tag,

Vorher fragen, dann machen ... hm, wenn normale Mails rechtlich halbar
wären (was sie nicht sind) hättest du damit schon zugegeben dass du
überhaupt auf dieser Seite warst.

Es gibt keine Vorschrift, in welcher Form eine Mahnung zu ergehen hat. Eine Mahnung per E-Mail ist also durchaus rechtlich haltbar und wirkt wie ein Einschreiben, eine mündliche Mahnung oder eine, die auf Klopapier oder eine Serviette geschrieben ist.

Ob man den Zugang beweisen kann, ist allerdings eine andere Frage. So pauschal ist deine Aussage aber falsch.

Gruß
Christoph Jeschke

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Zend Certified Engineer
Certified Urchin Admin