Hi!
Ich bin immer noch der Ansicht: Wer seine Haustür unverschlossen lässt, trägt am Einbruch ebensoviel Schuld wie der Einbrecher selbst.
Eine Verleitung zum Mißbrauch setzt immer noch einen entsprechenden Vorsatz voraus. Und wer seine Haustür nicht abschließt, will deswegen noch lange nicht, dass bei ihm eingebrochen wird. Wir leben nicht alle in kriminellen Ballungszentren, weißt Du?
Gruß, LX
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RFC 1925, Satz 8: Es ist komplizierter als man denkt.
RFC 1925, Satz 8: Es ist komplizierter als man denkt.