Hi!
Ja, nur seit September 2008 (und teilweise auch schon vorher), weigern sich viele Staatsanwaltschaften aktiv zu werden (kein öffentliches Interesse), und verweisen auf den zivilrechtlichen Auskunftsanspruch, während sie vorher das Verfahren erst eingestellt haben, nachdem Namen und Adresse ermittelt waren.
Soweit ist mir das bekannt.
Deshalb würzen die Abmahner ihre Anzeigen mit dem Hinweis auf $184, dann muss die Staatsanwaltschaft aktiv werden. Namen und Adresse zur dranhängen Anzeige wegen Urheberrechtsverletzung ist dann quasi ein (das gewünschte) Abfallprodukt.
Das funktioniert dann aber nur für die Pornoindustrie. Vermutlich habe ich deswegen noch nichts von diesem möglicherweise neuen Weg der Ermittlung von ladungsfähigen Anschriften gehört. Das schränkt die Anzahl der Delikte ziemlich ein. Auch dürfte das mediale Interesse an der Pornoindustrie geringer sein als das an der Musik- und Filmindustrie.
Für das primäre Interesse eines Urhebers spräche, dass die Ermittlungsbehörden den Fall nicht über eine Hausdurchsuchung sondern auf dem bekannten Wege dem Beschuldigten publik gemacht haben, sich damit quasi weigern, Handlanger zu spielen und nicht mit dem nötigen Ernst gewillt sind, verwertbare Hinweise zu sammeln.
Der Satz 2 von § 406e wird bzw. wurde dabei von den Staatsanwaltschaften regelmäßig nicht wirklich beachtet.
Der §406e setzt aber voraus, dass es einen "Verletzten" gab, was ich aber bei einem Pornografieverbreitungsvorwurf nicht als gegeben ansehe. Wie gesagt, der §475 wäre der, den ich hier als passender ansehe. Inwieweit die darüber erlangten Kenntnisse weiterverwendet werden dürfen, wenn schon die Akteneinsicht über diesen Weg unstatthaft gewesen ist, weiß ich nicht.
Ich kann mir vorstellen, dass der Anzeigende keine Ahnung hatte und einfach den falschen Rechtsweg beschritten hat
Für wie blöd hältst du Abmahnanwälte?
Im allgemeinen für ziemlich, was das Menschliche angeht. Fachlich mögen sie fit sein. Aber dass der Anzeigende ein Abmahnanwalt sein soll ist bisher nur reine Mutmaßung, weswegen ich diese Frage als unzulässig assoziierend ansehe.
Nein, aber ohne jegliche Hinweise die zur Ermittlung des Täters führen könnten, ist die Anzeige schneller im Archiv, als du sie aufgegeben hast.
Achwas. Wenn ich im Wald Reste eines Kapitalverbrechens sehe, habe ich auch keine Hinweise auf den Täter. Aber gut, im vorliegenden Fall der zeitlich begrenzt stattfand braucht man schon einige Anhaltspunkte.
Lo!