»» Naja, wenn die Legislative der Exekutive sagt: "macht was ihr wollt, es
»» ist Euch alles erlaubt!"Das ist hier wohl in der Tat der Diskussionspunkt. Heißt es "macht was Ihr wollt" oder hat das einen Rahmen, und ist der Rahmen ausreichend eng gesteckt um die Gewaltenteilung zu gewährleisten und ausreichend weit gesteckt, damit die Executive ihre Arbeit sinnvoll machen zu können.
Was soll man den bitte an Gewaltenteilung eng oder weit stecken und wie soll das die Bewältigung der Aufgaben der Exekutive einschränken? Die Einschränkung durch die Gewaltenteilung ist eine Einschränkung des Aufgabenbereichs. Die Gewaltenteilung sagt, was Aufgabe der Exekutive ist, nämlich daß sie ausführend* ist. Das kollidiert nicht mit der Aufgabe der Judikative. Die Aufgabe der Judikative ist es festzustellen, ob etwas rechtens war oder nicht, was auch die Handlungen der Judikative bzw. deren Handlungsanlaß einschließt.
Die Exekutive erfährt Einschränkungen in der Bewältigung der Aufgaben durch die Judikative da, wo es um Verhältnismäßigkeit geht, z.B. bei Hausdurchsuchungen. Das hat aber mit dem Prinzip der Gewaltenteilung nur so viel zu tun, als daß das ein Tribut an die gesetzlich bestimmte Unverletzlichkeit der Wohnung ist. Das Bedeutet aber nicht, daß dabei eine Aufgabe der Exekutive an die Judikative übertragen wird, die Maßnahme wird auch dann durch die Exekutive ausgeführt. Bei der KiPo-Sperre soll die Exekutive nicht eingeschränkt werden, sondern es sollen Aufgaben der Judikative an die Exekutive übertragen werden.
Die Legislative kann den Aufgabenbereich der Exekutive nicht auf den der Judikative erweitern ohne die bestehende Gewaltenteilung zu ändern oder abzuschaffen.
* Was nicht "nur auf Anweisung der Judikative" oder "nur mit Erlaubnis der Judikative" bedeutet.