» Einmal, ist ein Löschung von Seiten, aufgrund einer gesetzlichen Basis, also einem richterlichen Beschluss, etwas völlig anderes, als eine geheime Liste, die von staatlichen Organen erstellt wird.
Warum ist beim Sperren nicht jedesmal ein richterlicher Beschluss nötig, beim Löschen aber schon? Wird das auch tatsächlich so praktiziert?
Bei der derzeitigen Praxis, ist meines Wissens, eigentlich ein Richter nötig, um eine Seite sperren zu lassen. Es gab aber schon Fälle von vorrauseilendem Gehorsam der Hoster, die Seiten sperrten aufgrund der "Bitte" von Behörden.
Die geplante Sperrliste soll das BKA erstellen und geheim bleiben (es gab in diesem zusammenhang auch schon eine Hausdurchsuchung, weil eine Liste veröffentlicht wurde).
Warum löscht die Regierung eigentl. nicht die bekannten Seite (in Dt.)?
Ich weiß es nicht.
Ich habe aber auf einer Seite eine Mail von einem aus der KiPo-Szene gelesen, der das so beschreibt, dass der technische Aufwand zur Verschleierung sehr groß ist und deshalb vermutlich von den Ermittlungsbehörden nicht geknackt wird.
Einerseits kann ich mir das nicht vorstellen, aber anderseits sprechen diese Listen (die ich Server in Deutschland enthalten) dagegen und dann muss man sich bewußt sein, das BKA ist ein Behörde. D.h. um dort jemanden einzustellen, ist ein großer Verwaltungsaufwand nötig, der mit Sicherheit verhindert, dass Leute eingestellt werden, die der schnelllebigen Internettechnik immer folgen können und die Phantasie besitzen, die ein Krimineller aufbringt. Da ist die Idee mit dem Stoppschild eben einfacher.
Struppi.