»» » Einmal, ist ein Löschung von Seiten, aufgrund einer gesetzlichen Basis, also einem richterlichen Beschluss, etwas völlig anderes, als eine geheime Liste, die von staatlichen Organen erstellt wird.
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»» Warum ist beim Sperren nicht jedesmal ein richterlicher Beschluss nötig, beim Löschen aber schon? Wird das auch tatsächlich so praktiziert?Bei der derzeitigen Praxis, ist meines Wissens, eigentlich ein Richter nötig, um eine Seite sperren zu lassen. Es gab aber schon Fälle von vorrauseilendem Gehorsam der Hoster, die Seiten sperrten aufgrund der "Bitte" von Behörden.
Ist von den richterlich erlassenen Sperren (Einstweilige Verfügungen) auch nur eine erhalten geblieben bzw. durch ein Urteil bestätigt wurden? Ich habe nicht mal von einem Fall gehört, in der einer Einstweiligen Verfügung (EV) eine Klage folgte, was nötig wäre, da EVs "verfallen".