Wie soll jemand ein Bild von sich in einem Buch, das vor über 30 Jahren verkauft wurde, zurückfordern, weil sich sein Wille, sein Denken, seine Moralvorstellung inzwischen geändert hat?
Er hat zwar nur geschrieben er findet man sollte, aber ich antworte mal dennoch.: Unter gegebenen Voraussetzungen, über den Rechtsweg (durch BGH oder BVerfG bestätigt), wenn es nicht anders geht, ganz unabhängig vom Alter.
Aber man weiss es als Verantwortlicher eben einfach nicht, welche moralischen Vorstellungen das Kind in 20 oder mehr Jahren einmal entwickeln wird aus welchen Gründen auch immer.
Bei Erwachsenen ist es nicht anders.
Übrigens, teilweise wird die Rechtsauffassung vertreten, bereits ab 12 könne man seine Einwilligung nach §22 KunstUrhG (Recht am eigenen Bild) selbst geben. Inwiefern man dabei angezogen ist, spielt dabei grundsätzlich keine Rolle. Aber daran wird auch schon geschraubt.
Zum Rest will ich Cybaers Antworten nicht vorgreifen.