ich habe mal ne Frage zum Postgeheimnis innerhalb eines MMOG-Game.
Innerhalb dieses Game kann man mit anderen Spielern (aber immer nur mit einen) chatten, es handelt sich also um ein Gespräch unter 4 Augen.
Darf der Betreiber des Games dieses Gespräche mitloggen und aufgrund des Inhaltes z.B. ein Account sperren?
Das Postgeheimnis ist nur auf Postsendungen anwendbar und das Briefgeheimnis nur auf verschlossene Schriftstücke.
Darf der Gesprächspartner von dem Gespräch Screenshot machen und ohne meine Einwilligung an Dritte verschicken?
Das ist nicht verboten, grundsätzlich also ja.
In wieweit greift hier das Postgeheimnis/Fernmeldegeheimnis und Datenschutz?
Das Fernmeldegeheimnis könnte u.U. greifen, eventuell aber auch nur dann, wenn die Übertragung verschlüsselt abläuft. Datenschutz, und in dem Zusammenhang Persönlichkeitsrechte, können je nach genauen Umständen immer eine Rolle spielen, diese beiden auch was die Screenshots angeht.
Ein paar Links wäre nett.
Deine Fragestellung gibt nicht mehr her, als das man Dir Links anbieten könnte, die Du selber in einer Minute bei eine Suchmaschine oder einem Onlinelexikon findest.