Hallo,
"Solange eine Rechnung in Papierform abgeheftet wird, kann ein Steuerprüfer nicht erkennen, ob die Rechnung beim Lieferant gedruckt und per Post versendet wurde, oder erst beim Kunden ausgedruckt wurde."
Gefunden in: http://www.collmex.de/elektronische_rechnung_per_email.html
Gruß
jobo