AlexW.: [gelöst] elektronische Rechnung

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Hallo,

"Solange eine Rechnung in Papierform abgeheftet wird, kann ein Steuerprüfer nicht erkennen, ob die Rechnung beim Lieferant gedruckt und per Post versendet wurde, oder erst beim Kunden ausgedruckt wurde."

Einschränkung unserer Innenrevision: Der Ausdruck muss von der Faltung noch Knickspuren aufweisen. Im Allgemeinen werden Briefe nämlich gefaltet versendet. Bei einer ungefalteten Rechnung kommt sonst der Verdacht auf: "Die haben Sie doch selber ausgedruckt!"

Grüße, Alex.