Hi,
ich frage mich gerade, ob es bei ebay erlaubt ist, die artikel von familienangehörigen zu ersteigern? damit meine ich nicht den preis pushen, sondern wirklich kaufen.
in der hilfe hab ich zu dem thema nix gefunden
Ein paar Klicks von der Startseite aus führten mich zum Grundsatz zum Bieten auf eigene Angebote*, und dort steht u.a. folgender Punkt:
„Ein eBay-Mitglied verkauft sein Fahrrad auf eBay. Die Schwester des Verkäufers bietet mit. Da sich die Schwester des Verkäufers einen Informationsvorteil gegenüber anderen Bietern verschaffen kann, ist es ihr untersagt auf das Fahrrad zu bieten, auch wenn sie es wirklich kaufen möchte.”
MfG ChrisB
* Ich fürchte, das hat bei der Übersetzung etwas gelitten. Statt um einen „Grundsatz” handelt es sich im Original, wie auch schon im URL erkennbar, um eine “policy”. Die wiederum hielte ich im vorliegenden Falle mit „Richtlinie” für wesentlich treffender übersetzt.
“Whoever best describes the problem is the person most likely to solve the problem.” [Dan Roam]