Hallo,
Wie sieht ein rechtssicheres Impressum aus? Aktuelle Fachmagazine wie das PC-Magazin sagen es gehört die Anschrift + die Telefonnumer rein
Andere Seiten haben Infos laut Telemediengesetz und laut Presserecht
im Impressum eines Webauftritts muss Name und Postanschrift des Betreibers (keine Postfachadresse!) sowie der Name für den Inhalt verantwortlichen Person (auch bei Unternehmen eine *Person* als Ansprechpartner) stehen, und "Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post".
Ob eine Telefonnummer erforderlich ist oder eine Mailadresse auch schon die Forderung erfüllt, wird immer wieder diskutiert. Bei privaten Webauftritten wird gern argumentiert, dass die Telefonnummer zu den schützenswerten personenbezogenen Daten im Sinne des BDSG gehört und daher weggelassen werden kann; dass das Argument sehr schwach ist, merkt man daran, dass es auf die Postanschrift ebenso zuträfe, diese aber zwingend gefordert wird.
Normalerweise müßte es doch genügen
Vorname Nachname
Straße
PLZ ORT
TEL
Steuer-Nummer
Die Steuernummer hat im Impressum nichts verloren, auch wenn LX das nochmal bestätigt. Falls du eine UStID-Nummer beim Finanzamt beantragt hast, gehört die mit ins Impressum, die normale deutsche Steuernummer aber nicht.
Mein "Musterimpressum" ...
Impressum
In Person:
Kleiner Mann
Straße des Friedens 5
00000 Stadt ohne Namen
DeutschlandFestnetz: 0190 99999
Fax: 0190 6666
Handy 0160 00000000e-Mail Kontakt: email@email.de
Steuer-Nr. xxx/xxxxx
Ust-Id-Nr: xxx
Und Schluss hier, die Steuernummer auch weg, die muss auf Rechnungen stehen, geht aber sonst niemanden was an. Und damit hättest du die Pflichtangaben nach dem Telemediengesetz (siehe TMG §5).
Bitte keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt !
Haha. Da wird sich auch jeder dran halten! :-)
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Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, ...
Dieses Märchen hat ChrisB schon angekreidet. Zu Recht.
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Abgesehen davon, dass dieser Satz zwei Kommas zuviel enthält, ist es unnötig, auf diesen Sachverhalt extra hinzuweisen. Das Urheberrecht gilt auch ohne expliziten Hinweis darauf.
Hinweis gemäß Teledienstgesetz
Das gibt's seit März 2007 nicht mehr.
So long,
Martin
Zwei Stammtischbrüder:
Hier steht, dass laut Statistik über 60 Prozent aller Ehefrauen fremdgehen.
Was soll ich mit dieser Information? Ich brauche Namen, Fotos, Telefonnummern ... !