Während es beim Content unbestritten ist, dass dieser vom Urheberrecht geschützt wird, so sind die Stilangaben in CSS-Dateien lediglich dann betroffen, wenn sie komplett übernommen werden. Es ist nicht verboten, eine Seite vom Layout her nachzuahmen, solange man die Werte nicht komplett per Copy&Paste übernimmt und sich somit die Gesamtheit der Gestaltung zu eigen macht.
Allerdings gibt es zu diesem Bereich nur wenig Präzedenz, beispielsweise die Klage Facebook gegen StudiVZ (CSS 1:1 übernommen, Farben und etwas mehr ausgetauscht). Facebook hat übrigens verloren. Wenn Du auf Nummer Sicher gehen willst, frage einen Anwalt, der Dir verbindliche Rechtsberatung geben darf und auch für den Fall versichert ist, dass Dir durch eine Fehlberatung ein Schaden entsteht.
Gruß, LX
RFC 1925, Satz 8: Es ist komplizierter als man denkt.