Hi,
ja schon, aber es geht ja bei dieser Verordnung nicht nur um Mobiltelefone, sondern AFAIK für alle möglichen Kleingeräte. Oder liege ich da falsch?
Ich hab keine Ahnung! Bisher hörte ich immer nur von Mobiltelefonen. Dein äääh Halbwissen (Gerücht? wie soll ich das nennen?) ist aber genauso schlüssig :)
stimmt, ich bekenne mich schuldig. ;-)
Bisher habe ich von dieser Verordnung aber uch nur gelegentlich in Radio-Nachrichten oder beim Technik-Tratsch mit Kollegen gehört. Genaues weiß ich also wirklich nicht.
dann will ich mal ergänzen.
Ich habe gestern mit einem Ex-Kollegen gesprochen, der in seinem jetzigen Job öfter mal die Brüsseler Glocken läuten hört, und der bei seinen Kollegen (so wie damals schon bei uns) als wandelndes Normenlexikon gilt.
Er meinte, ja, ihm sei klar, was ich meine. Er wüsste aber auch keine Einzelheiten darüber - nur soviel, dass es sich momentan erst mal nur um den Entwurf für eine zukünftige EU-Richtlinie handelt, der von den Experten noch hinter verschlossenen Türen diskutiert wird. Es mag wohl noch mindestens ein Jahr dauern, bis dieser Entwurf veröffentlicht wird, und danach mindestens ein bis zwei Jahre, bis er auch in den Mitgliedsstaaten als nationale Vorschrift umgesetzt wird.
Neben einigen anderen Festlegungen soll diese Richtlinie wohl eine Empfehlung an die Hersteller enthalten (keine verbindliche Vorschrift!), für den Anschluss des Netzteils oder Ladegeräts eine USB-Buchse zu verwenden, wenn es von den technischen Spezifikationen her vertretbar ist.
Also:
1. Wir werden wohl noch lange warten dürfen, bis wir *sinnvoll* über diesen Aspekt diskutieren können.
2. Einige Hersteller haben schon in vorauseilendem Gehorsam das realisiert, was mit dieser Verordnung erreicht werden soll - die Normung hinkt also der Technik wieder mal hinterher.
3. De facto bleibt's wohl bei der freiwilligen Einigung der Hersteller, die sich jetzt schon abzeichnet.
Es scheint aber wohl um einen Teilaspekt der Richtlinie 2005/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 2005 zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energiebetriebener Produkte und zur Änderung der Richtlinie 92/42/EG des Rates sowie der Richtlinien 96/57/EG und 2000/55/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zu gehen
Nein, das war dann wohl eine Fehlinterpretation von mir.
Ciao,
Martin
Wenn du beim Kochen etwas heißes Wasser übrig hast, friere es ein.
Heißes Wasser kann man immer gebrauchen.