Lars Ebert: Geschützter Name in einem Tutorial

Hallo,

ich habe mal eine Frage, die das Copyright betrifft. Und zwar habe ich es gesehen, dass zum Beispiel in den Photoshop-Tutorials von planetphotoshop die Titel von Filmen verändert werden ("new noon" statt "new moon" etc.). Nun wollte ich fragen, ob dies auch zu empfehlen ist, wenn ich ein Tutorial schreibe und in meinem Blog veröffentliche. Muss ich mit irgendwelchen rechtlichen Konsequenzen rechnen, wenn ich die Namen von Filmen etc. nicht verändere?

Was sagt ihr dazu?

Mit freundlichen Grüßen,

Lars Ebert

  1. Moin!

    Wie bei allen rechtlichen Fragen kommt es auf den Einzelfall an, der sich nicht nur in der möglichen Böswilligkeit eines "Rechteinhabers" und dessen Abmahnorgansiation sondern ggf. auch in der Tatsache, dass ein Richter mies drauf ist, dass ihm die Akte Montags vorgelegt wurde oder verhandelt wird oder dass Dein Haarschnitt nicht gefällt oder dass irgendjemand am Morgen in Hundescheiße trat, aufzeigt.

    ...

    Irgend jemand könnte schließlich auf den Einfall kommen, schon rein mit der Nennung des Filmtitels würdest Du den guten Name ausnutzen wollen, weil ja mögliche Benutzer genau diesen Titel andauernd in Suchmaschinen eingeben und nicht zum berechtigten Verleiher gelangen, sondern zu Deinem Tutorial und Du hierdurch einen wirtschaftlichen Vorteil erlangst. Jetzt ist zwar in Deutschland dieses Argument nicht unbedingt griffig wenn Du weder Wettbewerber bist noch kommerziell handelst, aber auch hier gibt es Montage, Richter, Frisöre, Haarschneidemaschinen und vor allem ganz viel Hundescheiße.

    MFFG (Mit freundlich- friedfertigem Grinsen)

    fastix

  2. Grundsätzlich ist die Nennung von Namen zulässig um etwas zu benennen. Bei der Ausnutzung von Bekanntheit und ähnlich unlauteren Handlungen sieht es aber schnell anders aus. Was für ein Tutorial soll das werden, daß die Nennung von Namen nötwendig ist?

    1. Was für ein Tutorial soll das werden, daß die Nennung von Namen nötwendig ist?

      Bei PlanetPhotoshop gibt es ja zum Beispiel ein Tutorial, das die Erstellung des "new moon"-Texteffektes erklärt, und da hat er als Text nicht "new moon" sondern "new noon" geschrieben.

      1. Bei PlanetPhotoshop gibt es ja zum Beispiel ein Tutorial, das die Erstellung des "new moon"-Texteffektes erklärt, und da hat er als Text nicht "new moon" sondern "new noon" geschrieben.

        Und wenn die Typen von PlanetPhotoshop in den Fluss springen bist du der erste der der nachspringt? ;)

        Wenn eine einfache Textänderung die Marken- und Urheberrechte aushebeln würde, könnte man einfach eine Firma gründen die man rnicrosoft nennt - und 1:1 die CI klauen ;)

        1. Und was denkst du, was ich stattdessen machen sollte?

          1. Und was denkst du, was ich stattdessen machen sollte?

            Mach ein Tutorial für einen Effekt der etwa das tut was du beschreiben willst aber in einem anderen Kontext.

            1. Mach ein Tutorial für einen Effekt der etwa das tut was du beschreiben willst aber in einem anderen Kontext.

              Danke, werde ich machen.

        2. hallo suit,

          Wenn eine einfache Textänderung die Marken- und Urheberrechte aushebeln würde, könnte man einfach eine Firma gründen die man rnicrosoft nennt - und 1:1 die CI klauen ;)

          oder Eipotts verkaufen, ohne Ärger zu kriegen.

          grüße,
          henman

          --
          "Sir! We are surrounded!" - "Excellent! We can attack in any direction!"
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      2. Was für ein Tutorial soll das werden, daß die Nennung von Namen nötwendig ist?

        Bei PlanetPhotoshop gibt es ja zum Beispiel ein Tutorial, das die Erstellung des "new moon"-Texteffektes erklärt, und da hat er als Text nicht "new moon" sondern "new noon" geschrieben.

        So recht beantwortet das meine Frage nicht. Am Ende ist es aber immer eine Frage des Einzelfalls, der hier nicht zu klären ist.

        "new moon"-Texteffekt? Wenn ein Effekt unter der Bezeichnung halbwegs Bekanntheit erlangt hat, dann steht der Verwendung rechtlich kaum was entgegen, schon weil die Verwendung nichts mit einem Filmtitel zu tun hat. Titelschutz ist auch nicht so stark, wie Marken- oder Namensrecht. Vielleicht besteht aber auch Markenschutz, dann könnte man mal nachschauen in welchen Klassen.

        Allgemein sehe ich aber keinen Grund nicht ganz einfachen Text, statt Filmtitel zu verwenden. Wobei sich dann auch die Frage stellt, welche sinnvolle Wortkombination ist noch kein Filmtitel gewesen?

        Was suit schreibt kann man auch so verstehen, nur weil irgendwer es für nötig hält den Namen abzuändern, heißt das nicht, daß es nötig ist das auch selbst zu tun.

  3. Auf das Filmposter/-Cover/ - welche Quelle auch immer Du wählen wirst, liegt das Copyright der Filmgesellschaft, d.h. Du darfst daran nichts ändern, ohne vorher bei dieser eine Erlaubnis eingeholt zu haben. Andernfalls wäre das ein Copyright-Verstoß, der rechtliche Folgen haben dürfte; welche, kann Dir ein Anwalt für Urheberrecht erklären.

    Ausnahmen des Urheberrechts wären zwar die Bildung, aber das Photoshop-Tutorials kaum unter die öffentliche Allgemeinbildung fallen, dürfte diese Ausnahme kaum zutreffen. Außerdem könnte eine Karikatur bzw. Persiflage vorliegen, was regelmäßig erlaubt wäre. Allerdings ist Dein Ziel nicht generell die Verballhornung dieses Films, sondern tatsächlich die Vermittlung bestimmter grafischer Fähigkeiten unter Verwendung von Photoshop.

    Dementsprechend würde ich davon abraten, Filmmaterial zu verwenden. Nimm lieber ein unter CC-AT-SA befindliches Bild mit Text darauf und ändere dieses entsprechend, bspw. eines von diesen Bildern... beispielsweise könnte man aus einem "STOP"-Schild ein "POST"-Schild machen (etwa als Illustration für AJAX-Requests mit POST).

    Gruß, LX

    --
    RFC 1925, Satz 2: Egal, wie fest man schiebt, ganz gleich, wie hoch die Priorität ist, man kann die Lichtgeschwindigkeit nicht erhöhen.