Moin Moin!
PS: Ich weiß, solche Fragen muss man mit seinem Steuerberater klären.
Exakt. Und wie auch bei Juristen wirst Du bei zwei Steuerberatern drei Meinungen finden.
Freiberufliche Tätigkeit hat SEHR enge Grenzen. Es gibt eine Whitelist, auf der einige Berufe stehen, da bringt der Beruf quasi automatisch die Freiberuflichkeit mit. Informatiker und Webbastler stehen nicht auf der Liste. Damit kommst Du eigentlich nur noch uber die Formulierung "vergleichbare Berufe" dort hin, ein Dipl.-Inf. hat z.B. eine ingenieursmäßige Ausbildung hinter sich und KANN damit dem Dipl.-Ing. gleichgestellt werden, der auf der Liste steht.
Sobald Du aber etwas Gewerbliches anstellst, fliegst Du aus der freiberuflichkeit raus -- auch rückwirkend. Zum Beispiel, wenn Du etwas herstellst und verkaufst, auch Software. Dienstleistungen sind in der Regel ok, typischerweise als freier Mitarbeiter.
Das letzte Wort hat immer das Finanzamt, und wenn die sagen, dass Du gewerblich tätig warst, dann ist das so. Es sei denn, Du findest einen Richter, der das Finanzamt überstimmt.
Alexander
Today I will gladly share my knowledge and experience, for there are no sweeter words than "I told you so".