Deus Figendi: Digitales Verfallsdatum

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Die kleinen, die es nicht besser wissen, schlecht programmieren etc. die kann man auf sowas hinweisen bzw. rechtliche Schritte einleiten.
Genau. Was man technisch nicht hinkriegt sollen irgendwelche Juristen lösen. Weil die das Internet und was damit im Entferntesten zu tun hat ja eh so gut verstehen...

Ich hoffe du hast mich missverstanden ^^
Was ich meine ist folgendes: Wenn jemand einen Webcrawler programmiert und dabei Daten mit Verfallsdatum crawlt sein Bot dies aber nicht berücksichtigt (jetzt mal unter der Prämisse dass das standardisiert wäre). Oh ach ja UND er würde es republizieren, dann sollte man ihn darauf hinweisen, dass das Datum abgelaufen ist und man eigentlich nicht mehr möchte, dass die Ressource noch verfügbar ist.
Der Programmierer wird sich denken "oha, es gibt sowas wie ein Daten-Verfallsdatum, das sollte ich meinem Bot mal beibrigen" (bzw. dem Webserver, es reicht ja wenn es nicht mehr ausgeliefert wird auch wenn es noch da ist).

Oder es war gar keine schlampige Bot-Programmierung, sondern ein fieser Möpp ignoriert den Wunsch, die Persönlichkeits- und die Urheberrechte eines anderen. Rehostet eine Ressource und wenn man ihn darauf hinweist sagt er "na und? fick dich!".
Dann halte ich den juristischen Weg für durchaus angemessen, der Inhaber der Persönlichkeits- und Urheberrechte soll zu seinem Recht auch kommen.

Davon ab hast du vielleicht sogar recht:

Genau. Was man technisch nicht hinkriegt sollen irgendwelche Juristen lösen.

Oder anders gesagt "Es gibt keine technische Lösung für soziale Probleme".
Ob es die juristische Lösung sein soll, die Frage stellt sich mir imho immer erst, wenn die normale Anfrage (alias "miteinander reden") gescheitert ist.

Im Übrigen kommt mir da ein interessanter Gedanke: Man könnte so Lizenzen für freie Inhalte nehmen und eine Datums-Klausel einweben. Also nach CCL-Manier: "Sie dürfen dieses Werk kopieren, nutzen und zur Verfügung stellen unter folgenden Bedingungen:
1. Sie nennen den Autor beim Namen sowie diese Lizenz
2. Sie verbreiten das Werk nicht unwideruflich (z.B. auf Datenträgern oder in Druckform), sondern nur in Netzwerken.
3. Sie nutzen das Werk nicht für kommerzielle Zwecke
4. Sie verbreiten das Werk nicht vor dem 10.10.2010 und nicht nach dem 11.11.2011"

So in der Art. Könnte man eigentlich jetzt schon machen... irgendeine der Lizenzen nehmen, die man verändern darf (also auf die selbst Derivate erlaubt sind) und klatscht sowas dran.
Dann käme es auf einen Versuch an ob Content-Kopierer auf die Bitte etwas nach Ablauf zu entfernen nachkämen.
Vielleicht kann man Punkt 2 auch so formulieren, dass die analoge Kopie nach $Datum gelöscht/zerstört/whatever werden muss.

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