Hallo,
Nur weil zwei, drei verirrte Richter Urteile gesprochen haben jenseits jeglichen technischen Verstandes, ist das noch lange nicht die "herrschende Meinung". Und die übrigen Richter, die immer wieder gerne zitiert werden, haben in ganz speziellen persönlichen Fällen entschieden und dies auch deutlich gemacht.
Und der Düsseldorfer Kreis bzw. die Artikel-29-Datenschutzgruppe spielen absolut keine Rolle? Die haben sich klar dafür ausgesprochen, dass IP-Adressen personenbezogene Daten sind.
Nochmal: Es geht mir nicht darum, dass es objektiv richtig ist, zu sagen, dass IP-Adressen personenbezogene Daten sind. Man kann sich aber nicht vor der herrschenden (oder meinetwegen auch nur: "einigen wichtigen") Meinung verstecken sondern man muss diese gezielt angreifen um glaubwürdig zu sein.
Mit technischem Verständnis hat es meiner Meinung nach zumindest im Grundsatz absolut nichts zu tun. Denn technisch gesehen ist die IP-Adresse nun mal dazu geeignet herauszufinden wem der dahinterstehende Internetanschluss gehört.
Es geht nur darum wie diese Bestimmbarkeit relativ gesehen zu werten ist.
Habe übrigens gerade mal eine kurze Beck-Online Recherche gemacht:
Auch diejenigen, die grundsätzlich den Personenbezug einer IP-Adresse ablehnen empfehlen, die IP-Adressen so zu behandeln als wären sie personenbezogene Daten. Unter anderem, weil man eben nicht ausschließen kann, dass doch mal eine personenbeziehbare IP dabei ist.