Hello,
Das hieße dann ja eigentlich für Foren, bei denen die Nutzer eigenständig Nachrichten einstellen können, die dann maschinell (sofort) veröffnetlicht werden, dass der Anbieter des Forums nicht verantwortlich ist, während er aber für den Fall, wo er erst eine "Freischaltung" des Beitrages vornimmt, dann auch die Verantwortung dafür trägt - oder?
Ich faß mich mal kurz.: Zumindest würde der Anbieter im zweiten Fall potentiell mehr haften. Die Schlußfolgerung, daß das TMG und seine Vorgänger Diensteanbieter dazu drängt die Inhalte der Nutzer nicht (verdachtsunabhängig) zu kontrollieren ist nicht neu.
Das fällt ja auch unter Datenschutz. Kein Telemedienanbieter ist (ohne richterlichen Auftrag oder wichtigen Grund mit Verzugsgefahr) berechtigt, den Traffic zu scannen oder zu lesen. Kein Postfachbetreiber darf (...) die Post lesen (und verwerten). Kein Datenbankbetreiber darf die Daten seiner Kunden lesen (und verwerten). Kein Bilddatenbankanbieter ...
Das ist eine konkludente Kette.
sag mir, wo mein Debkfehler liegt.
Worauf willst Du hinaus?
entweder den Denkfehler zu finden oder den Gesetzesbruch des Gesetzgebers. Grundrechte könnennicht einfach durch irgendwelche Ausführungsgesetze außer Kraft gesetzt werden, Das ging zuletzt unter Hitler und der ist hoffentlich tot.
Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz
Tom vom Berg