Texter mit x: Haftung für hochgeladene Dateien?

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Das regelt alles das Telekommunikationsgesetz.
http://de.wikipedia.org/wiki/Telekommunikationsgesetz_(Deutschland)
Speziell das Fernmeldegeheimnis (§85 Telekommunikationsgesetz) sollte schon genügen.
https://www.datenschutzzentrum.de/selbstdatenschutz/provider/antwortn/tkgnormn.html#85

Mir ist bewußt, daß es noch mehr Gesetze und Paragraphen gibt als die angedeuteten. Der Punkt ist, das Telekommunikationsgesetz und jedes andere Gesetz regelt nur das was es regelt.

Es ist nicht zulässig, ohen Genehmigung in den Telekommunikationsdienst mehr als technisch notwendig einzugreifen und Daten mitzulesen. Bilder sind auch Daten.

Die Rede war von einem Bilddatenbankanbieter. Was soll der an Bilddaten mitlesen, was nicht ohnehin bei ihm gespeichert wird oder ist?