Hi,
First: IANAL
ich auch nicht.
Ich durfte mich immerhin mit Sonnenbrille ablichten lassen, nun muss ich die Seite mit den Fotos hochladen.
Das ist im Grunde schon der erste Fehler gewesen. Wenn von Anfang an klar war, dass das Bild im Internet gezeigt werden soll, ...
Ja, *wenn*. Das wissen wir aber nicht.
Für mich liest sich Georgs knappe Darstellung eher so, als seien bei irgendeinem Event "zufällig" Bilder gemacht worden, und man hat später entschieden, "Hey, das Bild wär doch gut, setzen Sie das auf unsere Website".
- Rein arbeitstechnisch kannst du das Hochladen nicht mehr verweigern.
Sehe ich nicht so. Nach meinem Empfinden habe ich immer das Recht, sogar die Pflicht, einer Anweisung zu widersprechen, deren Umsetzung ich mit meinem Gewissen oder meinem Rechtsempfinden nicht vereinbaren kann (zumindest habe ich im Zweifelsfall immer nach dieser Devise gehandelt). Wenn Cheffe also etwas anordnet, was gegen Vorschriften und Gesetze verstößt, dann *muss* ich mich verweigern, sonst mache ich mich zum Komplizen.
Natürlich darf das Verweigern nicht so aussehen, dass ich die Anordnung stillschweigend ignoriere oder bockig und ohne weiteren Kommentar "Nö!" sage, sondern man sollte die Karten offen auf den Tisch legen: "Das kann und werde ich nicht tun, weil ..." Ein verantwortungsbewusster Chef wird sich den Einwand zu Herzen nehmen, und dann setzt man sich zusammen und versucht, eine andere Lösung zu finden. Wenn er aber nicht bereit ist, darauf einzugehen, sehe ich für das Arbeitsverhältnis ohnehin keine gute Zukunft.
- Vom Datenschutzrecht hast du gewusst wofür das Bild ist
Hat er das?? Oder ist er einfach grundsätzlich kamerascheu, daher die Sonnenbrillen-Nummer, als er merkte, dass Fotos gemacht werden? - Wir wissen es nicht.
Du kannst also nur nachträglich widersprechen und das geht in der Phase nur mit Hilfe eines Anwaltes.
Wieso das? Meiner Ansicht nach bedarf es keines Anwalts, um ein Recht in Anspruch zu nehmen, das mir zusteht.
Du hast einen Arbeitsvertrag und dein Arbeitgeber entscheidet im Grunde genommen darüber in welcher Form und auf welche Art er seine Kunden über seinen Mitarbeiter informiert.
Richtig, aber trotzdem hat er die Persönlichkeitsrechte (und einige andere Rechte) seiner Mitarbeiter zu respektieren, er kann nicht beliebig über sie verfügen.
So long,
Martin
Ich bin im Prüfungsstress, ich darf Scheiße sagen.
(Hopsel)
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