MailMan: Namenskonventionen - Personenbezogene E-Mailadressen

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Hallo SELFHTMLer,

ich habe eine Frage zu den Namenskonventionen von personenbezogenen E-Mailadressen, da ich heute eine angeregte Diskussion zu dem Thema hatte.

Es geht darum E-Mail-Adressen für einen Verein mit den Klarnamen der entsprechenden Personen einzurichten und eine einheitliche Konventionen zu verwenden.

Da ich es gewohnt bin und auch überhaupt nicht anders kenne liegt mir die Adressierung mit:

vorname.nachnahme@domain.org

am nächsten.
Jedoch entbrach dann eine Diskussion darüber,da einige der Meinung waren man müssen einen Bindestrich verwenden ala:

vorname-nachnahme@domain.org

Es mag etwas kleinkariert erscheinen aber gibt es eine Konvention, einen Standard oder der gleichen der dies vorgibt.
Auf meiner Suche durchs Netz habe ich nur mein altgewohntes Bild(mit dem Punkt) bestätigt gesehen weil man massenweise Namenskonventionen von Universitäten,Ämtern,Vereinen und auch Firmen findet, die diesen verwenden.
Jedoch finde ich nirgends eine Richtlinie oder Empfehlung oder der Gleichen z.B. vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik. Mir ist nur klar das nach RFC 2822 beide Varianten zulässig sind.

Gibt es irgendwo Richlinen, Empfehlungen etc. zu diesem Thema?
Ich möchte meinen Standpunkt bei der nächsten Vereinssitzung wenn das Thema entschieden wird gerne untermauern.

Vielen Dank

MailMan