bleicher: email mahnungen

Grüße,

http://www.nickles.de/c/n/warnung-abmahnungen-auch-per-email-zulaessig-8166.htm

heißt es bald, unbekannte attachments von unbekannten Absendern öffnen müssen?

MFG
bleicher

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FirefoxMyth
  1. h1,

    heißt es bald, unbekannte attachments von unbekannten Absendern öffnen müssen?

    Falls es sich immer noch nicht rumgesprochen hat: Eine eMail wird nicht an eine Person geschickt sondern an einen Server. Und ein solcher Server ist keine Person im juristischen Sinne (keine juristische Person).

    Horst Haselhuhn

    --
    Das Wort Framework ist zwar nicht von Öttinger, kommt aber auch nicht aus dem Englischen.
    1. Grüße,

      Falls es sich immer noch nicht rumgesprochen hat: Eine eMail wird nicht an eine Person geschickt sondern an einen Server. Und ein solcher Server ist keine Person im juristischen Sinne (keine juristische Person).

      glaubst die Richter wissen das?
      wenn die etwas außer auswendig lernen beherrschen würden, wären die etwas anständigeres geworden.
      MFG
      bleicher

      --
      __________________________-

      FirefoxMyth
      1. Falls es sich immer noch nicht rumgesprochen hat: Eine eMail wird nicht an eine Person geschickt sondern an einen Server. Und ein solcher Server ist keine Person im juristischen Sinne (keine juristische Person).

        glaubst die Richter wissen das?

        Keine Ahnung, bisher bin ich damit nur bis zum Anwalt gekommen und der versteht das einwandfrei ;-)

        Aber jetzt mal ernsthaft: Eine Abmahnung per eMail ist OK. Bei einer Abmahnung musst Du nämlich sehr schnell reagieren, um eine einstweilige Verfügung zu vermeiden. Die erste Reaktion auf eine Abmahnung ist eine

        Unterlassungserklärung

        Die musst Du schreiben, auch wenn es nichts zu unterlassen gibt aus Deiner Sicht. In einer Unterlassungserklärung kommt es sehr genau auf die Wortwahl an, nur malso als kleiner Hinweis.

        Viele Grüße,
        Horst Haselhuhn

        1. Hi!

          Keine Ahnung,

          Ja, das kann man nachlesen!

          Magst Du dann bitte Deine Versuche, rechtliche Tipps zu geben unterlassen?

          Dies hier ist _kein_ Forum für Rechtsberatung und dazu ist in DE auch eine ganz genau bestimmte Befähigung notwendig.

          Wenn Du es nicht lassen kannst, füge Deinen Ausführungen bitte zukünftig Formulierungen wie "ich glaube", "habe gehört", "verspürte beim Lassen des morgendlichen Urins, dass es so sein muß" o.ä. hinzu.

          Deine Ausführungen im Brustton der Überzeugung - bei z.T. vollkommender Unkenntnis der Sachlage -  lassen mich erschaudern - sorry!

          off:PP

          --
          "You know that place between sleep and awake, the place where you can still remember dreaming?" (Tinkerbell)
          1. moin ;-)

            Magst Du dann bitte Deine Versuche, rechtliche Tipps zu geben unterlassen?

            Du meinst eine Unterlassungserklärung? Ok, hier ist sie:

            Ich unterlasse es, rechtliche Tipps zu geben.

            Mit freundlichen Grüßen,
            Horst Haselhuhn

            1. (Hallo|Hi(ho)|nacht ;-)) hotti,

              Du meinst eine Unterlassungserklärung? Ok, hier ist sie:

              Ich unterlasse es, rechtliche Tipps zu geben.

              Nicht ausreichend strafbewehrt, daher ist nicht davon auszugehen, dass eine Wiederholung unterbleibt ...

              Hochachtungsvoll
              EisFuX

          2. Dies hier ist _kein_ Forum für Rechtsberatung und dazu ist in DE auch eine ganz genau bestimmte Befähigung notwendig.

            Wenn Du es nicht lassen kannst, füge Deinen Ausführungen bitte zukünftig Formulierungen wie "ich glaube", "habe gehört", "verspürte beim Lassen des morgendlichen Urins, dass es so sein muß" o.ä. hinzu.

            hottis Aussagen sind so wie sie sind genausowenig Rechtsberatung wie "Ich glaube Du bist ein Arschloch" keine Beileidigung ist.

            1. Hi!

              hottis Aussagen sind so wie sie sind genausowenig Rechtsberatung

              Natürlich ist das keine Rechtsberatung.

              wie "Ich glaube Du bist ein Arschloch" keine Beileidigung ist.

              Aha! Na danke für die Belehrung.

              Dass ein voran gestelltes "ich glaube", eine üble Nachrede, Beleidungung oder Verleumdung aufhebt ist ein weit verbreiteter Irrtum.

              off:PP

              --
              "You know that place between sleep and awake, the place where you can still remember dreaming?" (Tinkerbell)
        2. (Hallo|Hi(ho)|nacht) hotti,

          Aber jetzt mal ernsthaft: Eine Abmahnung per eMail ist OK. Bei einer Abmahnung musst Du nämlich sehr schnell reagieren, um eine einstweilige Verfügung zu vermeiden. Die erste Reaktion auf eine Abmahnung ist eine

          Unterlassungserklärung

          Die musst Du schreiben, auch wenn es nichts zu unterlassen gibt aus Deiner Sicht.

          Manchmal wünsche ich mir den "nicht hilfreich"-Link zurück ...

          MffG
          EisFuX

      2. Hi!

        Falls es sich immer noch nicht rumgesprochen hat: Eine eMail wird nicht an eine Person geschickt sondern an einen Server. Und ein solcher Server ist keine Person im juristischen Sinne (keine juristische Person).

        glaubst die Richter wissen das?

        Was eine "juristische Person" ist wissen diese ganz sicher - dass ein Server _keine_ Person ist - auch keine natürliche - ebenso!

        wenn die etwas außer auswendig lernen beherrschen würden,

        Mach Dich mal locker, bitte;)

        wären die etwas anständigeres geworden.

        Was denn: Web-Entwickler, oder Forumsgroßmaul?

        off:PP

        --
        "You know that place between sleep and awake, the place where you can still remember dreaming?" (Tinkerbell)
        1. Hallo,

          wenn die [Richter] etwas außer auswendig lernen beherrschen würden,
          Mach Dich mal locker, bitte;)
          wären die etwas anständigeres geworden.
          Was denn: Web-Entwickler, oder Forumsgroßmaul?

          nee, eher sowas wie Architekt, Pädagoge, Altenpfleger oder Installateur.

          So long,
           Martin

          --
          Um die Wahrheit zu erfahren, muss man den Menschen widersprechen.
            (George Bernhard Shaw)
        2. Grüße,

          Was denn: Web-Entwickler, oder Forumsgroßmaul?

          Du sagst "Forumsgroßmaul" als wäre es etwas schlechtes.

          Aber ich meinte eher richtung Handwerker, Ingeniuer, Polizist, Crashdummy - eine tätigkeit die über das nachbauen einer riesiegen "switch"Abfrage in Organik geht.

          Ich halte, vielleicht studiumsbedingt, sehr wenig von bwl&c° studenten, speziell wenn die wieder mal blaue Pille wählen.
          MFG
          bleicher

          --
          __________________________-

          FirefoxMyth
    2. Hi!

      Und ein solcher Server ist keine Person im juristischen Sinne (keine juristische Person).

      Nö, nö: das deutsche Rechtssystem kennt zwar durchaus juristische Personen - aber wir beide sind _keine_: wir sind /natürliche/ Personen im juristischen Sinne.

      *Juristische Personen* sind z.B. Gesellschaften oder andere Personenvereinigungen mit _eigener_ Rechtsfähigkeit  - allgemein sind *juristische Personen* Rechtssubjekte (= Träger von Rechten und Pflichten), die _keine_ Menschen sind.

      off:PP

      --
      "You know that place between sleep and awake, the place where you can still remember dreaming?" (Tinkerbell)
      1. Hallo,

        Nö, nö: das deutsche Rechtssystem kennt zwar durchaus juristische Personen - aber wir beide sind _keine_: wir sind /natürliche/ Personen im juristischen Sinne.

        sicher?

        *Juristische Personen* sind z.B. Gesellschaften oder andere Personenvereinigungen mit _eigener_ Rechtsfähigkeit  - allgemein sind *juristische Personen* Rechtssubjekte (= Träger von Rechten und Pflichten), die _keine_ Menschen sind.

        Nach meiner bisherigen Kenntnis schließt der Terminus "juristische Person" die natürliche Person mit ein.

        Ciao,
         Martin

        --
        Die letzten Worte der Challenger-Crew:
        Lasst doch mal die Frau ans Steuer!
      2. Grüße,
        *juristische Personen* Rechtssubjekte (= Träger von Rechten und Pflichten), die _keine_ Menschen sind.

        "keine Menschen"?
        heißt es jetzt echt, dass man ein server ,statue, stuhl verklagen kann?

        MFG
        bleicher

        --
        __________________________-

        FirefoxMyth
        1. Tach,

          *juristische Personen* Rechtssubjekte (= Träger von Rechten und Pflichten), die _keine_ Menschen sind.

          "keine Menschen"?
          heißt es jetzt echt, dass man ein server ,statue, stuhl verklagen kann?

          nein, weil "server ,statue, stuhl" keine juristischen Personen sind, wie z.B. eine GmbH, ein Verein.

          mfg
          Woodfighter

          1. Hi!

            heißt es jetzt echt, dass man ein server ,statue, stuhl verklagen kann?

            nein, weil "server ,statue, stuhl" keine juristischen Personen sind, wie z.B. eine GmbH, ein Verein.

            Es sind schlicht Dinge - "Sachen".

            off:PP

            --
            "You know that place between sleep and awake, the place where you can still remember dreaming?" (Tinkerbell)
    3. Falls es sich immer noch nicht rumgesprochen hat: Eine eMail wird nicht an eine Person geschickt sondern an einen Server. Und ein solcher Server ist keine Person im juristischen Sinne (keine juristische Person).

      Genauso könnte man argumentieren, dass ein Brief nicht an eine Person sondern an einen Briefkasten geschickt wird(?!).

      MfG

      Andreas

      1. Hallo,

        Falls es sich immer noch nicht rumgesprochen hat: Eine eMail wird nicht an eine Person geschickt sondern an einen Server. Und ein solcher Server ist keine Person im juristischen Sinne (keine juristische Person).
        Genauso könnte man argumentieren, dass ein Brief nicht an eine Person sondern an einen Briefkasten geschickt wird(?!).

        genau, deswegen kann ich ja nach dem Absenden eines Briefes auch nie sicher sein, dass der Empfänger ihn auch erhalten (und gelesen) hat. Dazu muss ich den Brief zumindest als Einschreiben verschicken, dann ist wenigstens die Zustellung an den Empfänger nachweisbar.

        Es gab übrigens in der Vergangenheit schon mehrmals Fälle, in denen Briefe in der Sortieranlage "verschwunden" sind oder aufgrund einer technischen Panne zerfetzt wurden; auch ist schon vorgekommen, dass Briefzusteller ganze Stapel von Briefen einfach in den nächstbesten Altpapiercontainer geworfen haben.

        Daher also: Bei einer normalen Briefsendung ist es alles andere als sicher, dass das Schreiben auch ankommt.

        Ciao,
         Martin

        --
        Männer haben nur eine Angst: Die Angst, kein Mann zu sein.
          (Liv Tyler, US-Schauspielerin)
  2. Lieber bleicher,

    http://www.nickles.de/c/n/warnung-abmahnungen-auch-per-email-zulaessig-8166.htm

    per E-Mail? Das ist absoluter Quatsch. Ausschließlich per Twitter ist juristisch wasserdicht... wobei ich mir bei dem "wasser" nicht so sicher bin, bei dem "juristisch" und "dicht" in HH aber sehr wohl. Noch dichter kann ich mir echt nicht vorstellen.

    Liebe Grüße,

    Felix Riesterer.

    --
    ie:% br:> fl:| va:) ls:[ fo:) rl:° n4:? de:> ss:| ch:? js:) mo:} zu:)
  3. Ist doch voll ok. Damit habe ich auch das Recht, auf die Abmahnung per Mail zu reagieren. Wenn diese nicht beim Abmahner ankommt, ist das nicht mein Problem, könnte ja dort im Spamfilter gelandet sein.

  4. Auch bei einer Abmahnung per Post (nicht als Einschreiben) gilt die Abmahnung nicht als erwiesenermaßen zugestellt.

    Der Vorteil ist: man kann sich leichter herausreden, die Abmahnung sei im Spamfilter gelandet... und nein, man ist nicht gesetzlich verpflichtet, Attachments zu öffnen. Wäre ja auch noch schöner.

    Gruß, LX

    --
    RFC 1925, Satz 6a: Es ist immer möglich, einen weiteren Umweg einzufügen.
    RFC 1925, Satz 11a: Siehe Regel 6a
    1. Auch bei einer Abmahnung per Post (nicht als Einschreiben) gilt die Abmahnung nicht als erwiesenermaßen zugestellt.

      Wenn der Empfänger aber angibt sein Postäffchen habe den Brief als Werbung aussortiert, dann aber schon. Das Gericht urteilte, daß die Email als zugegangen anzusehen sei.
      Hier mal das Urteil ohne Sensations-Hörensagen:
      http://www.wb-law.de/news/e-commerce/1377/lg-hamburg-abmahnungen-auch-per-e-mail-moeglich-urteil-nun-im-volltext/

      Darauf kommt es aber ohnehin nicht unbedingt an, eine Abmahnung ist schließlich keine Einstweilige Verfügung oder irgend etwas mit vergleichbaren Rechtsfolgen, das will sich aber offenbar kaum einer merken oder wahrhaben.

      1. Ich muss zugeben, dass ich das Urteil erst nachträglich gelesen habe. Allerdings kennt man das LG Hamburg bereits seit Jahren für die etwas weltfremden Ansichten in der Auslegung von Beweispflicht, Zugang und Haftung, ganz zu schweigen von einer vollkommenen Inkompetenz in Sachen Internet.

        Ich würde daher vermuten, dass der BGH das entsprechende Urteil im Falle einer Revision postwendend wieder kassieren dürfte, da ein Empfänger einer E-Mail hinsichtlich einer Beweislastumkehr der Zustellung nicht schlechter gestellt sein darf, als jemand der einen Brief bekommt.

        Gruß, LX

        --
        RFC 1925, Satz 6a: Es ist immer möglich, einen weiteren Umweg einzufügen.
        RFC 1925, Satz 11a: Siehe Regel 6a
        1. Allerdings kennt man das LG Hamburg bereits seit Jahren für die etwas weltfremden Ansichten in der Auslegung von Beweispflicht, Zugang und Haftung, ganz zu schweigen von einer vollkommenen Inkompetenz in Sachen Internet.

          Wodurch es aber nicht davor gefeit ist auch Entscheidungen zu treffen die sich mit denen vieler andere Gerichte decken.

          Ich würde daher vermuten, dass der BGH das entsprechende Urteil im Falle einer Revision postwendend wieder kassieren dürfte,

          Ich nicht, so ähnlich hat der BGH auch schon entschieden, obwohl dort nicht mal klar war, warum die Abmahnung nicht zugegangen sei. Hier hat aber eine Maßnahmen des Empfängers dafür gesorgt haben, daß er den Inhalt nicht zu Gesicht bekommen hat (und zugegangen ist etwas auch nicht erst dann, wenn man es sieht).
          http://www.beckmannundnorda.de/serendipity/index.php?/archives/3-BGH-Zugang-einer-Abmahnung-und-Beweislast.html

          Interessant ist die Ausführung unter b), wo es darum geht, daß es gar nicht um den Beweis geht, ob das Schreiben zugegangen sei, sondern um den Beweis, ob im Falle eines sofortigen Anerkenntnisses Anlaß zur Klage bestand.

          ... da ein Empfänger einer E-Mail hinsichtlich einer Beweislastumkehr der Zustellung nicht schlechter gestellt sein darf, als jemand der einen

          Und der BGH sagt:
          "Eine weitergehende Verpflichtung des Klägers – etwa dahingehend, dass er besondere Versendungsformen zu wählen habe, die einen Nachweis des Zugangs ermöglichten – kann aufgrund der sekundären Darlegungslast dagegen nicht begründet werden." Es wird nur empfohlen, weil es unter Umständen günstig sein kann.

          In der Begründung des BGH-Urteils wird sogar gesagt, daß, selbst falls der Empfänger beweisen könnte, die Abmahnung nicht erhalten zu haben, nur deshalb die _Möglichkeit_ besteht zu Gunsten des Empfängers zu entscheiden, weil der Kläger lügen könnte, was das Versenden angeht.

  5. http://www.nickles.de/c/n/warnung-abmahnungen-auch-per-email-zulaessig-8166.htm

    Ganz toll und die morgige Sensation lautet, die zehn Gebote des Christentums wurden entdeckt. Daran ist nichts neu.